Schulcurriculum

Schulcurriculum

Das Schulcurriculum ergänzt die verbindlichen Vorgaben des Kerncurriculums. Dabei können einzelne Aspekte vertieft werden, oder es werden neue Kompetenzen und Fähigkeiten aufgenommen, die das Kerncurriculum nicht explizit vorsieht.

Außerdem werden in das Schulcurriculum Inhalte aufgenommen, die für die jeweilige Schule besonders wichtig sind und die sie deshalb ihren Schüler:innen vermitteln möchte. Für die Umsetzung des Schulcurriculums erhält die Schule eine bestimmte Anzahl an Stunden, die sie frei auf verschiedene Fächer verteilen kann. So erhält die Schule den nötigen Freiraum, um ihr eigenes Profil und ihre eigenen Schwerpunkte in der Praxis umzusetzen.

Das Schulcurriculum ist ein zentrales Element der Qualitätsentwicklung an der Schule, denn es muss genauso weiterentwickelt werden wie alle anderen Bereiche der Schule. Es kann von Lehrer:innen, Schüler:innen und Eltern gemeinsam erarbeitet werden.

Insbesondere sollten die Schüler:innen die Möglichkeit haben, ihre Ideen, Vorstellungen und Wünsche mit einzubringen. Um dabei mitzuwirken, könnte die SMV mit Unterstützung der Verbindungslehrer:innen eigene Vorschläge erarbeiten, welche Elemente ein Schulcurriculum beinhalten muss. Das kann zum Beispiel in einer eigens dafür eingerichteten Arbeitsgruppe geschehen, die ihre Vorschläge dann mir Zustimmung der SMV an die Schulleitung übergibt. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass einige Schülervertreter:innen direkt zusammen mit Lehrer:innen und Eltern das Schulcurriculum erarbeiten.

Vielfach wird das Erstellen des Schulcurriculums nur als Aufgabe der Lehrer:innen gesehen. Im Lehrerkollegium wird dann oft eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich darum kümmert. In welcher Form die SMV dabei mitarbeiten und sich einbringen kann, muss je nach Situation entschieden werden. Am besten ist es, wenn die SMV zusammen mit den Verbindungslehrer:innen auf die Schulleitung und das Lehrerkollegium offen zugeht und ihren Wunsch äußert, sich beim Schulcurriculum einzubringen. Dann kann überlegt werden, wie die Zusammenarbeit organisiert werden soll, z.B. direkt Lehrer:innen eine gemeinsame Arbeitsgruppe oder über einen Runden Tisch, an dem die Vorschläge der einzelnen Gruppen diskutiert werden. Letztlich ist festhalten, dass die Entwicklung schuleigener Curricula im Rahmen des Bildungsplanes gemäß § 47 Abs. S Nr. 6 SchG der Zustimmung durch die Schulkonferenz bedarf.