Eine vom Schülerrat gewählte Lehrkraft, die die SMV begleitet und unterstützt.
An jeder Schule gibt es eine bis drei Verbingsungslehrer:innen. Sie unterstützen und beraten die Schülervertreter:innen in Ihrer Funktion, sind aber auch Vertrauensvolle Anlaufstelle für die gesamte Schülerschaft.
Wer darf kandidieren?
Alle Lehrkräfte mit mehr als einem halben Lehrauftrag an der Schule dürfen kandidieren.
Wer darf wählen?
Der Schülerrat wählt die Verbindungslehrkraft.
Wann wird gewählt?
Entweder zu beginn oder ende des Schuljahres wird gewählt. Die Amtszeit beträgt ein oder zwei Jahre – das regelt die SMV-Satzung.
Wie wird gewählt?
Es gelten die demokratischen Wahlgrundsätze (frei, allgemein, gleich, geheim, unmittelbar). Es wird in getrennten Wahlgängen für jedes Amt gewählt.
Wer leitet die Wahl?
Die Wahlen werden durch den/die Schülersprecher:in geleitet, sollte diese:r ausgeschieden sein, so führt dies der/die stv. Schülersprecher:in.
Wer gewinnt die Wahl?
Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit ist ein weiterer Wahlgang erforderlich. Es können zwischen 1 und 3 Lehrkräfte gewählt werden – das regelt die SMV-Satzung.
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben können Verbindungslehrer auch in Konfliktsituationen geraten. So können sie die besonderen Aufgaben ihres Amtes und die Loyalitätspflicht gegenüber der Schulleitung in einen Zwiespalt bringen. Auch die von verschiedenen Wunschvorstellungen geprägten Sichtweisen von Schülern und Kollegen über die Rolle der Verbindungslehrer tragen hierzu bei.
Ein kluger Schulleiter weiß deshalb den Wert eines guten Verbindungslehrers wohl zu schätzen. Für dieses zentrale, manchmal „saure” Amt können und sollten sie deshalb auch eine Ermäßigung ihrer Unterrichtsverpflichtung erhalten.
Die Arbeitsbedingungen und Aufgabenfelder