ZSL, KM, LSBR – WTF?!
Im Alltag der SMV-Arbeit kommen einem viele Begriffe oder Abkürzungen entgegen, die du zuvor noch nie gehört hast. Damit du nicht komplett lost bist findest du hier ein umfrangreiches ABC der SMV.
Abwahl von gewählten Schülervertretern:innen
Ein:e Schülervertreter:in kann aus dem Amt vor Ablauf seiner Amtszeit nur dadurch abberufen werden, dass von der Mehrheit der Wahlberechtigten ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtszeit gewählt wird. Die wahlberechtigten Schüler müssen zur Wahl eines Nachfolgers eingeladen werden, wenn ein Drittel der Wahlberechtigten schriftlich darum nachsucht.
[Fundstelle: § 5 Abs. 3 SMVV]
Aktives Wahlrecht bedeutet, dass man aktiv wählen kann. Also die eigene Stimme für die Wahl abgeben darf. Dies steht jedoch nicht zwangsweise im Wiederspruch zum passiven Wahlrecht.
In der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Werbung, Wettbewerbe und Erhebungen in Schulen ist geregelt, dass an Schulen zwar der Vertrieb einfacher Speisen und Lebensmittel gestattet werden kann, nicht aber der Verkauf von Alkohol. Diese Regelung gilt für allgemein bildende und berufliche Schulen. Weder der Hausmeister noch die SMV dürfen im Rahmen des normalen Schulalltags alkoholische Getränke anbieten. Die Aufstellung eines Automaten mit alkoholischen Getränken ist unzulässig.
Diese bildungspolitische Entscheidung gegen Alkohol in der Schule gilt auch für SMV-Veranstaltungen wie Sitzungen, Diskussionen oder gesellige Veranstaltungen.
Etwas anders verhält es sich, wenn auch Eltern zu einem Schulfest der SMV eingeladen werden. Prinzipiell spricht nichts dagegen, Eltern bei einer solchen Gelegenheit alkoholische Getränke anzubieten – und bei entsprechender Organisation auch den volljährigen Schülern. Letzteres sollte aber in den Schulgremien erörtert werden.
Wenn SMV-Veranstaltungen in der Öffentlichkeit, also außerhalb der Schule stattfinden, sind die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes zu beachten.
Schulische Suchtprävention legt den Schwerpunkt auf die universelle Prävention und richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler. Sie will Schutzfaktoren stärken – z.B. durch strukturierte Präventionsprogramme wie Lebenskompetenzprogramme. Die Einübung des Widerstands gegen Gruppendruck und die Kraft zum Neinsagen in Risikosituationen gehört dazu.
Die Suchtprävention ist Bestandteil des landesweiten Rahmenkonzepts “stark.stärker.WIR.”, das stufenweise an allen öffentlichen Schulen im Land eingeführt wird. Suchtprävention, Gewaltprävention und Gesundheitsförderung sind die Pfeiler von “stark.stärker.WIR.” Der Landtag hat dem Kultusministerium aufgetragen, an den Schulen ein Präventionskonzept einzuführen, das die Strukturen nach Dan Olweus, einem schwedischen Psychologen, aufgreift. Um wirksam zu sein, müssen Präventionsmaßnahmen danach auf den Ebenen der Schule, der Klasse und des einzelnen Schülers parallel greifen. Außerschulische Partner kommen hinzu.
Sammelbezeichnung für Grundschule und auf der Grundschule aufbauende Schulen
Bei der SMV-Arbeit ist es sehr wichtig, die Engagierten zu ermutigen und zu motivieren, indem ihr ihnen Wertschätzung und Dank ausspricht. Jede:r SMV'ler:in engagiert sich ehrenamtlich und setzt sich dabei in seiner/ihrer Freizeit für die Mitschüler:innen ein. Schon alleine das hat Anerkennung verdient und ist keineswegs eine Selbstverständlichkeit. Auch wenn mal etwas nicht so klappt, wie es vielleicht gewünscht war, sollte die negative Kritik nicht im Vordergrund stehen. Denkt daran, dass die SMV ja für die Schüler:innen ein Lernfeld darstellt. Deshalb kann man auch nicht erwarten, dass alles perfekt funktioniert und dass die SMV'ler:innen bereits alles können. Konzentriert euch lieber auf die positiven Dinge und auf das, was gut gelaufen ist. Das hat Anerkennung verdient!
Die gerade beschriebenen Aktivitäten, die die Motivation der SMV'ler:innen fördern, können von der SMV selbst ausgehen. Darum sollten sich vor allem der/die Schülersprecher:innen und die Verbindungslehrkräfte kümmern. Doch auch die Schule, das heißt vor allem die Schulleitung, kann einen entscheidenden Beitrag leisten. Denn persönliches Engagement für die Allgemeinheit ist keine Selbstverständlichkeit und sollte deswegen von den Schulen ganz besonders gefördert und mit Motivation und Anerkennung unterstützt werden. Erfolge der Schüler:innen sollten besonders hervorgehoben werden, das heißt, soziales Engagement in der Schule positiv herauszustreichen, bekannt zu machen und zu loben, wo immer sich die Möglichkeit bietet. Das kann geschehen durch:
Fundstelle: § 1 Absatz 5 SMV-Verordnung:
Schüler dürfen wegen ihrer Tätigkeit in der SMV weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Das Amt als Schülervertreter nach § 3 Absatz 1 wird im Zeugnis ohne Wertung vermerkt, soweit nicht der Schüler in angemessener Zeit vor der Ausgabe des Zeugnisses hiergegen widerspricht; eine Bescheinigung über das Amt auf Antrag in anderer geeigneter Form ohne Wertung ist zulässig. Für die aktive Tätigkeit in der SMV, ohne Schülervertreter zu sein, gilt Satz 2 entsprechend; die Klassenkonferenz berücksichtigt bei ihrer Entscheidung die Vorschläge des Verbindungslehrers und der Schülervertreter.
Die Klassensprecher:innen und Schülersprecher:innen haben das Recht, gegenüber den Lehrer:innen, der Schulleitung oder den Elternvertreter:innen Anregungen, Vorschläge und Wünsche einzelner Schüler:innen, ganzer Klassen oder der Schülerschaft insgesamt vertreten (vgl.§ 10 Abs. 1 SMVV). Das geschieht vor allem in den Konferenzen der Schule, allen voran die Schulkonferenz.
Die Schulkonferenz tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen; außerdem ist eine Sitzung einzuberufen, wenn es mindestens ein Drittel der Mitglieder unter Angabe der Verhandlungsgegenstände beantragt. Die Schülervertreter:innen sind zwar an Weisungen und Aufträge nicht gebunden, können aber Beschlüsse des Schülerrats aufnehmen und in die Schulkonferenz einbringen. Dazu solltet ihr euer Anliegen schriftlich formulieren und rechtzeitig an die Schulleitung weiterleiten, die den Vorsitz Schulkonferenz kraft Amtes übernimmt.
In der Schulkonferenz kann nicht nur bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den beteiligten Gruppen vermittelt werden, vor allem werden dort wichtige Entscheidungen getroffen, die für die gesamte Schule von großer Bedeutung sind. Außerdem kann die Schulkonferenz gegenüber der Schulleitung und den Lehrerkonferenzen Anregungen geben und Empfehlungen aussprechen. Diese müssen dann auf der nächsten Sitzung der zuständigen Konferenz beraten werden (vgl.§ 47 Abs. 2 SchG).
Die Schulkonferenz wirkt auch bei der Besetzung der Schulleiterstelle mit. Allerdings dürfen sich bei dieser Sache nur die volljährigen Schülervertreter:innen einbringen. Deshalb treten an die Stelle der minderjährigen Schülervertreter:innen die volljährigen Stellvertreter:innen. Gibt es keine volljährigen Vertreter:innen, werden sie ersetzt durch die gewählten Elternvertreter:innen (vgl.§ 40 Abs. 1 SchG). Die Mitwirkung gestaltet sich folgendermaßen: Vor der Ernennung der Schulleitung wird die Schulkonferenz über alle eingegangenen Bewerbungen informiert. Dabei bekommt die Schulkonferenz insbesondere die Auskunft über alle Informationen, die für die Frage der Eignung des Bewerbers wichtig sind (vgl.§ 40 Abs. 2 SchG). Die Schulkonferenz kann dann Besetzungsvorschläge machen, allerdings sollte dabei, bei sonst gleicher Eignung, denjenigen Bewerbern der Vorzug gegeben werden, die nicht von der eigenen Schule kommen (vgl.§ 40 Abs. 3 SchG).
Die Arbeit der SMV wird dadurch bereichert, dass sich die Schüler mehrerer Schulen zu Arbeitskreisen zusammenschließen, um Erfahrungen auszutauschen und gemeinsame Veranstaltungen durchzuführen.
Wie viele Schulen sich zu einem Arbeitskreis zusammenschließen, bleibt den Schülern überlassen, hier gibt es keine rechtlichen Vorgaben.
Die gemeinsamen Veranstaltungen der Arbeitskreise können für alle Schüler der angeschlossenen Schulen durchgeführt werden – solange sie sich im Rahmen der SMV bewegen.
Die Veranstaltungen des Arbeitskreises können als Schulveranstaltungen durchgeführt werden, wenn sie mehrheitlich von den Schulleitern der beteiligten Schulen sowie gegebenenfalls von dem Schulleiter der Schule, auf deren Schulgelände sie stattfinden sollen, als solche ausdrücklich anerkannt worden sind.
Bei der Beratung des Arbeitskreises kommt den Verbindungslehrern der betroffenen Schulen eine wichtige Funktion zu.
[Fundstelle: § 69 Abs. 4 SchG / § 18 SMVV]
Die Schülermitverantwortung und ihre Organe stellen sich ihre Aufgaben selbst und bekommen für ihre Arbeit keine Vorgaben von Schule oder Schulaufsicht. Die Schülermitverantwortung soll die fachlichen, sportlichen, kulturellen, sozialen und politischen Interessen der Schüler fördern. Geeignetes Mittel zur Förderung dieser Interessen sind die Veranstaltungen der SMV. Wichtig ist, dass Veranstaltungen der SMV nicht einseitig sind.
Die Schülermitverantwortungen dürfen gemeinsame Veranstaltungen mit anderen Schulen durchführen oder Ereignisse wie Schulfeste oder Basare organisieren, zu denen die Bevölkerung eingeladen wird.
Dabei ist es nicht Aufgabe der SMV, sich mit Veranstaltungen zu aktuellen Themen (beispielsweise politischer oder sozialer Art) an die Bevölkerung zu richten. Solche Veranstaltungen werden von der SMV nur für Schüler ausgerichtet.
Wie häufig und in welchem Umfang sie Veranstaltungen durchführt, entscheidet die SMV im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Die Entscheidung hängt allein vom Engagement der Schülervertreter ab; die Schulleitung darf keine Vorgaben über die Häufigkeit und den Umfang von Veranstaltungen machen.
Die Schülermitverantwortungen setzen unterschiedliche Schwerpunkte bei der Auswahl ihrer Veranstaltungen. So tritt die SMV an der einen Schule eher mit politischen Themen in Erscheinung, an einer anderen eher mit kulturellen Veranstaltungen.
Die Schülermitverantwortung darf Sponsoren suchen; mit zusätzlichen Mitteln können Veranstaltungen natürlich in anderen Dimensionen geplant werden. Im Vorfeld sollte die SMV mit den Verbindungslehrern erörtern, wie sie Sponsoren gewinnen kann, ohne werbend in den Vordergrund zu treten.
Seit dem Schuljahr 2016/17 gibt es in Deutschland vier aula-Pilotschulen. Die Pestalozzi Realschule ist eine davon. Aula ist ein Beteiligungskonzept (ausdiskutieren und live abstimmen) von politikdigital e.V. unter der Leitung von Marina Weisband und mit der Unterstützung der Bundeszentrale für politische Bildung, das Schülerinnen und Schüler einfach und direkt ermöglicht, an der Schule mitzubestimmen. Zu Beginn wird dafür in einem Vertrag, der von Vertreterinnen und Vertretern aller Beteiligten einer Schule erarbeitet und unterzeichnet wird, festgelegt, in welchem rechtlichen Rahmen Entscheidungen getroffen werden können. Aula besteht aus zwei Säulen: Der wöchentlichen Unterrichtsstunde, in der aula stattfinden soll, und der Software, die einen Austausch aller am Schulleben Mitwirkenden gewährleistet. Bisher haben Schülerinnen und Schüler “nur“ die Möglichkeit sich über traditionelle Strukturen der SMV einzubringen. Ihre Ideen, Anregungen oder Wünsche müssen dabei einen weiten Weg bestreiten, bis sie letztendlich alle Parteien einer Schule, wenn überhaupt, erreichen.
Folgende Aspekte müssen noch zusätzlich bedacht werden, die eine der klassischen und großen Baustellen der alltäglichen SMV-Arbeit an jeder Schule darstellen:
a.) Zeit
Jeder Schritt, von der Äußerung der Idee in einer Klassenratstunde bis hin zur Verkündung in einer Gesamtlehrerkonferenz oder Schulkonferenz, benötigt Zeit. Die Schulkonferenz trifft sich zum Beispiel nur ein Mal pro Schulhalbjahr.
b.) Durchlässigkeit
Was von der ursprünglich formulierten Idee am Ende bei allen Beteiligten ankommt, hängt jeweils von den rhetorischen Fähigkeiten, der Zuverlässigkeit und dem Willen der Informationsvermittler*innen ab. Außerdem spielt der dafür von Lehrer*innen zur Verfügung gestellte Rahmen ebenfalls eine große Rolle: Schafft man im Klassenraum die nötige Atmosphäre, um die Idee ordentlich vorzustellen und zu diskutieren, oder darf man eine Minute vor Unterrichtsende, während alle zusammenpacken, diese in die Klasse werfen. Wobei das eigentlich einen eigenen Unterpunkt darstellt, auf den ich später nochmal kurz eingehen möchte: Bereitschaft. Echte Beteiligung gelingt nur dann, wenn alle sie erreichen und umsetzen wollen.
c.) Transparenz
Weder der Weg, den Ideen beschreiten, noch die Resonanz sind für alle Beteiligten einsehbar. Es können so z. B. den Ideengebern keine Verständnisfragen direkt gestellt werden. Ob eine Idee aufgegriffen und unterstützt wird, hängt somit von zahlreichen Hindernissen ab, die man zwar mit viel Engagement und Willen minimieren kann, die am Ergebnis aber nichts ändern: Über den Erfolg einer Idee entscheidet zu häufig der Zufall.
Dank aula können alle jederzeit mitverfolgen, wer, wann, was gepostet hat. Die oben genannten Hindernisse könnten so schlagartig um einen wesentlichen Teil reduziert oder sogar gänzlich aufgelöst werden. Um das Wie besser zu verstehen, erkläre ich kurz die oben genannten zwei Säulen dieses Beteiligungskonzepts:
A.) Software
Die aula-Software stellt ein schulinternes soziales Netzwerk dar. Alle Schülerinnen und Schüler und alle Lehrkräfte und Eltern erhalten dafür über einen eigenen Account Zugang; wobei Eltern lediglich eine passive Zuschauerrolle haben, um stets informiert zu sein. Nun kann jede Schülerin und jeder Schüler die eigene Idee, Anregung oder Wunsch (in unterschiedlichen Kategorien) posten. Bei Facebook muss man sich vor dem Posting zwischen „Öffentlich“, „Freunde“, „Nur ich“ oder „Benutzerdefiniert“ entscheiden. Bei aula beschränkt sich das auf Schule und Klasse. Man muss sich also vorher überlegen, ob das Anliegen nur die Klasse oder die gesamte Schule betrifft und dann den jeweiligen Raum zum Posten wählen. Wenn man die Frage der Öffentlichkeit geklärt hat, kann es dann losgehen.
Wenn eine Idee ausreichend Zustimmung durch Klicks erfährt, kann sie von allen weiterentwickelt und umgesetzt werden. Dabei gibt es drei Hürden, die es zu überwinden gilt. Das erste Hindernis stellt der vorher festgelegte prozentuale Anteil an Zuspruch der jeweiligen Gruppe (Klasse oder ganze Schule) dar. Solange bleibt es nur eine „wilde Idee“ (siehe Bild oben). Zum Beispiel kann man sich darauf einigen, dass erst bei 30% Zustimmung eine Idee aufgenommen und weiterentwickelt werden kann. Durch dieses Quorum kann sich Qualität von Quantität absetzen. Das zweite Hindernis besteht aus der Prüfung der Schulleitung, ob der im aula-Vertrag vereinbarte rechtliche Rahmen eingehalten wird. Das letzte Hindernis ist eine endgültige Abstimmung aller Betroffenen (Klasse oder Schule) über die überarbeitete Fassung der Idee auf dem Tisch (siehe Bild rechts oben). Den genauen Weg, den eine Idee bis zur Umsetzung zurücklegen muss, werde ich im Laufe des Schuljahres an einem konkreten Beispiel in meinem Blog ausführlicher beschreiben. Das Prinzip müsste aber hiermit klar sein: Alle können jederzeit sehen, welche Ideen aktuell bezüglich ihrer Klasse oder der gesamten Schule im Raum stehen, die sie unterstützen oder weiterentwickeln können. Um auf die oben genannten analogen Hürden wieder zurückzukommen: Man erreicht durch die “digitalen Möglichkeiten” von aula maximale Transparenz und Durchlässigkeit in Echtzeit.
B.) aula-Stunde
Einmal pro Woche bekommt jede Klasse eine Schulstunde Zeit, um sich über neue oder bestehende Ideen auszutauschen. Das kann je nach Situation und Thema im PC-Raum, im Klassenzimmer, mit Smartphones oder komplett ohne Technik geschehen. In meinem SMV-Blog, den man über den QR-Code erreichen kann, habe ich den bisherigen Projektverlauf ausführlicher dokumentiert und reflektiert. Dort werde ich auch zukünftig weitere Beiträge über das Projekt bzw. Erfolge und Herausforderungen veröffentlichen.
Anmerkung der Redaktion: Aula befindet sich noch in einer Erprobungsphase und wird seit 2016/17 an vereinzelten Pilotschulen eingesetzt. Im Schuljahr 2017/18 werden vermutlich weitere Pilotschulen zugelassen. Wann und unter welchen Bedingungen Aula für alle Schulen zugänglich sein wird, ist noch nicht bekannt.
[Dejan Mihajlovic]
Eine von den SMV-Beauftragten veranstaltetes Seminar für SMVen mehrer Schulen.
vgl.: Herbsttagung
Die SMV benötigt einen Platz für eigene Mitteilungen und Bekanntmachungen. Die Schule sollte ihr ein eigenes Schwarzes Brett zur Verfügung stellen, auf dem die SMV alle Informationen aushängen kann, die ihre eigene Arbeit betreffen, ohne hierfür die Genehmigung der Schulleitung einholen zu müssen. Dazu gehören Hinweise auf Veranstaltungen der SMV, Sitzungstermine und Protokolle von Sitzungen der SMV-Organe.
Der Aushang von Kino- und Theaterprogrammen oder von Hinweisen auf Vorträge muss der Schulleitung zur Genehmigung vorgelegt werden. Eine verweigerte Genehmigung muss die Schulleitung jedoch begründen. (Die Schulleitung hat das Recht, das Aushängen von politischer oder weltanschaulicher Werbung zu verbieten).
Alle Anschläge, die außerhalb des Schwarzen Bretts aufgehängt werden sollen, müssen der Schulleitung zur Genehmigung vorgelegt werden, unabhängig von der Art des Aushangs. Die Schulleitung entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Genehmigung. In der Regel handelt sie korrekt, wenn sie auf das Schwarze Brett als offizielle Aushangstelle verweist und Anschlägen außerhalb ablehnend gegenübersteht.
[Fundstelle: § 15 SMVV]
Der Bericht ist bestimmt eine der wichtigsten Mitteilungsformen innerhalb der SMV. Ohne einen guten Informationsfluss können die engagierten SMV’ler:innen nicht richtig arbeiten. Deshalb sind gute Berichte – schriftlich oder mündlich – unverzichtbar. Sie machen es möglich, dass viele Schüler:innen an den schulischen Entscheidungsprozessen beteiligt werden und sich einbringen können.
Der Bericht ist eine „Meldung“ über Vorkommnisse. Darin werden Beobachtungen eines tatsächlichen Geschehens knapp und in sachlicher Sprache dargestellt. Der/Die Berichtende hält dabei seine persönliche Meinung zurück und überlässt dem/der Leser:in bzw. Zuhörer:in das Bewerten.
Berichte benötigt man beispielsweise:
Um als SMV’ler:innen im Nachhinein den Mitschüler:innen oder der eigenen Klasse berichten zu können, sollte man sich bereits während des Gesprächs oder der Sitzung Notizen machen. Nur aus dem Kopf heraus ist man kaum in der Lage, über ein längeres Gespräch Bericht zu erstatten. Um alles Wichtige abzudecken, sind für die Notizen die folgenden „ W-Fragen“ hilfreich:
Wenn man Mitschüler:innen von einer Sache berichtet, sollte man wirklich darauf achten, dass man das Ereignis, das Gespräch oder die Diskussion präzise darstellt. Vor allem die entscheidenden Augenblicke und die wichtigsten Äußerungen dürfen nicht verfälscht werden. Man muss gut nachvollziehen können, was genau passiert ist, oder was getan wurde.
Schulen, die nicht allgemeinbildend sondern berufsbildend sind.
vgl.: Allgemeinbildende Schulen
SMV-Arbeit findet auch an den beruflichen Teilzeit- und Vollzeitschulen des Landes statt. Hier gelten weitgehend die gleichen Regelungen wie für die allgemein bildenden Schulen.
An Teilzeitschulen ist eine wirkungsvolle SMV-Arbeit aus zeitlichen Gründen besonders schwierig. Naturgemäß kann die Schülermitverantwortung hier nicht die gleiche Rolle spielen wie an Schulen mit Vollzeitunterricht. Persönliches Engagement von Schulleitung und Verbindungslehrern ist deshalb für die SMV-Arbeit an Teilzeitschulen besonders wichtig.
Sonderregelungen, die speziell für die beruflichen Schulen gelten, können der SMV-Verordnung entnommen werden.
Die Klassensprecher:innen und Schülersprecher:innen dürfen nicht nur Anregungen, Vorschläge und Wünsche gegenüber der Schulleitung und den Lehrer:innen vorbringen. Sie haben nämlich auch das Recht, sich zu beschweren. Die Beschwerden können allgemeiner Art sein oder direkt ihr Amt betreffen (vgl.§ 10 Abs. 1 SMVV).
Berufliches Gymnasium (Schulart)
Informationen: Seite des Kultusministeriums
vgl: Berufliche Schulen
Unter dem Blockunterricht versteht man den zusammengefassten Teilzeitunterricht. Anstatt jede Woche ein bis eineinhalb Tage zur Schule zu gehen, besuchen Blockchüler:innen zum Beispiel 6 Wochen hintereinander den Unterricht (erster Block) und kehren danach in ihre Ausbildungsbetriebe zurück. Danach erscheinen sie erst wieder im 2. Schulhalbjahr für weitere 6 Wochen (zweiter Block). Üblich sind auch drei Blöcke mit je 4 Unterrichtswochen. Diese Regelungen finden sich im Organisationserlass des Kultusministeriums zu Beginn eines jeden Schuljahres wieder. Die Wahl des/der Klassensprecher:in und einer Stellvertretung sollte bei Teilzeitklassen im Blockunterricht bis zum Ablauf der zweiten Unterrichtswoche des ersten Unterrichtsblocks im Schuljahr stattfinden.
Schwierigkeiten, die sich aus dem Blockunterricht ergeben
Die Schüler:innen sind außerhalb ihrer Blockzeiten schwer erreichbar und sicherlich auch aufgrund ihrer besonderen Situation schwer zur SMV-Arbeit zu motivieren. Schüler:innen, deren erster Block nicht zu Beginn des Schuljahrs anfängt, können aus zeitlichen Gründen nicht an den ersten Schülerratssitzungen teilnehmen und sind damit von der Schülersprecherwahl ausgeschlossen.
Deshalb sollte die SMV sich überlegen, ob sie bestimmte Vorhaben, wie zum Beispiel die Wahlen, in die Blockzeiten legen kann. Dabei sollte beachtet werden, dass die einzelnen Berufsfelder meist unterschiedliche Blockzeiten haben. In jedem Fall sollten der SMV die Adressen der Schülervertreter:innen bekannt sein, damit wichtige Informationen während des ganzen Schuljahres allen Klassensprecher:innen möglichst regelmäßig zugeschickt werden können.
Möglichkeiten für eine verstärkte Einbindung der Blockschüler:innen
Die SMV kann zu Beginn der Blockzeiten mit einer Informationsveranstaltungen alle Klassensprecher:innen ansprechen und ihnen die aktuellen Informationen über die SMV-Arbeit mitteilen. In den Verfügungsstunden kann sich der SMV-Vorstand vorstellen und über seine Aufgaben informieren. So kann die Klasse den Kontakt zur SMV wieder aufnehmen und aktuelle Probleme besprechen. Am Ende der Blockzeiten sollten die privaten Adressen und die Adressen der Ausbildungsbetriebe ausgetauscht werden, damit man sich gegenseitig auch zwischen den Blockzeiten kontaktieren kann. Anschließend sollten die Schüler:innen gebeten werden, den Kontakt zur SMV und den anderen Mitschüler:innen zu halten.
Trotz der unregelmäßigen Zeiten müssen unbedingt Blocksprecher:innen gewählt werden:
Die SMV kann einen eigenen Ausschuss bilden, der sich aus den Blocksprecher:innen zusammensetzt. Seine Aufgaben sind es, die Interessen aller Blockschüler:innen zu bündeln und wahrzunehmen, sodass auch sie angemessen im Schülerrat vertreten sind. Die Wahl von Blocksprecher:innen und die Bildung von Ausschüssen kann in der SMV-Satzung geregelt werden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (kurz Bundesbildungsministerium) hat keinen direkten Einfluss auf die Schulen, da Schulen durch die Bundesländer selbstständig gereglt werden.
Zur Website: bmbf.de
Bildung für nachhaltige Entwicklung befähigt Lernende, informierte Entscheidungen zu treffen und verantwortungsbewusst zum Schutz der Umwelt, für eine funktionierende Wirtschaft und eine gerechte Weltgesellschaft für aktuelle und zukünftige Generationen zu handeln. Dies betrifft vor allem die Beachtung der natürlichen Grenzen der Belastbarkeit des Erdsystems sowie den Umgang mit wachsenden sozialen und globalen Ungerechtigkeiten. Dies erfordert verantwortungsvoll eingesetzte Kreativität, intelligente Lösungen und Weitsicht. Nachhaltige Entwicklung setzt Lernprozesse voraus, die den erforderlichen mentalen und kulturellen Wandel befördern. Neben dem Erwerb von Wissen über (nicht‑) nachhaltige Entwicklungen geht es insbesondere um folgende Kernanliegen: Bereitschaft zum Engagement und zur Verantwortungsübernahme, Umgang mit Risiken und Unsicherheit, Einfühlungsvermögen in Lebenslagen anderer Menschen und solide Urteilsbildung in Zukunftsfragen.
Bildung für nachhaltige Entwicklung befähigt Schülerinnen und Schüler, als Konsumenten, im Beruf, durch zivilgesellschaftliches Engagement und politisches Handeln einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten zu können. Es geht daher nicht allein darum, auf die existenten Problemlagen reagieren zu können, sondern vor allem darum, vorausschauend mit Zukunft umzugehen sowie an innovativen Lebens- und Gesellschaftsentwürfen mitzuwirken, die einen zukunftsweisenden und verantwortlichen Übergang in eine nachhaltige Welt möglich machen.
Die Verankerung der Leitperspektive im Bildungsplan wird durch folgende Begriffe konkretisiert:
Dokument des Kultusministeriums, in dem festgehalten ist, was Schüler:innen in welcher Klassenstufe je Fach und Schulart können müssen. (Kompetenzorientiert)
Informationen: Bildungspläne Baden-Württemberg
Die ständige Konferenz der Landesschülervertretungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (kurz Bundesschülerkonferenz) ist ein Zusammenschluss von 13 deutschen Landesschülervertretungen. Das Gremium dient als gemeinsames Sprachrohr und Austauschplattform der Mitgliedsländer.
Zur Website: bundesschuelerkonferenz.com
Wikipediaartikel
Der konstruktive Umgang mit Vielfalt stellt eine wichtige Kompetenz für die Menschen in einer zunehmend von Komplexität und Vielfalt geprägten modernen Gesellschaft dar. In der modernen Gesellschaft begegnen sich Menschen unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, Nationalität, Ethnie, Religion oder Weltanschauung, unterschiedlichen Alters, psychischer, geistiger und physischer Disposition sowie geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung. Kennzeichnend sind Individualisierung und Pluralisierung von Lebensentwürfen.
Kernanliegen der Leitperspektive ist es, Respekt sowie die gegenseitige Achtung und Wertschätzung von Verschiedenheit zu fördern. Grundlagen sind die Menschenwürde, das christliche Menschenbild sowie die staatliche Verfassung mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie.
Schule als Ort von Toleranz und Weltoffenheit soll es jungen Menschen ermöglichen, die eigene Identität zu finden und sich frei und ohne Angst vor Diskriminierung zu artikulieren. Indem Schülerinnen und Schüler sich mit anderen Identitäten befassen, sich in diese hineinversetzen und sich mit diesen auseinandersetzen, schärfen sie ihr Bewusstsein für ihre eigene Identität. Dabei erfahren sie, dass Vielfalt gesellschaftliche Realität ist und die Identität anderer keine Bedrohung der eigenen Identität bedeutet.
Die Leitperspektive zielt auch auf die Fähigkeit der Gesellschaft zum interkulturellen und interreligiösen Dialog und zum dialogorientierten, friedlichen Umgang mit unterschiedlichen Positionen bzw. Konflikten in internationalen Zusammenhängen. Erziehung zum Umgang mit Vielfalt und zur Toleranz ist damit auch ein Beitrag zur Menschenrechts- und Friedensbildung und zur Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft.
Die Verankerung der Leitperspektive im Bildungsplan wird durch folgende Begriffe konkretisiert:
Das ist unser Heimatland. Vom Odenwald bis an den Bodensee, vom Rhein bis zur Alb. Das ist das innovative und wirschaftskräftige Land im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland, im Herzen Europas.
Checklisten sind ein sehr gut geeignetes Instrument um bei Planungen zuvor festgelegte Dinge bei der Umsetzung nicht zu vergessen. Wichtig ist dabei, dass die einzelnen Punkte gut zu erfüllen und leicht kontrollierbar sind.
“col_labs – Zukunftslabore” sind von Schüler:innen für Schüler:innen organisierte zweieinhalbtägige Veranstaltungsformate zu unterschiedlichen Themen einer Nachhaltigen Entwicklung. Im Rahmen der col_labs werden Projektideen erarbeitet, die von den Schüler:innen vor Ort umgesetzt werden. Corona bedingt waren diese Zukunftslabore in den letzten zwei Jahren nicht möglich. Die Idee ist vor 10 Jahren im Projekt “Lernen über den Tag hinaus – Bildung für eine zukunftsfähige Welt” in einem partizipativen Prozess mit zivilgesellschaftlichen und staatlichen Bildungsakteur:innen (u. a auch dem LSBR) im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes entstanden. Am 30. Juni 2022 habe ich mich mit Vertretern der BNE-AG des LSBR zur Neuauflage der col_labs im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ausgetauscht. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit. Meine Aufgabe ist es lediglich die finanziellen Handlungsmöglichkeiten bereitzustellen, die vom LSBR in eigener Verantwortung inhaltlich ausgestaltet werden. Darüber hinaus stehe ich bei Bedarf als “Berater” zur Verfügung.
Ich bin gespannt auf das kommende Zukunftslabor im Herbst 2022 sowie die Planungen in den kommenden Jahren. In den zurückblickenden Jahren haben die col_labs – abseits der “üblichen” Schulrealität in Form von offenen und selbst gestalteten Formaten – auf sehr unterschiedliche Weise das Engagement vom Schüler:innen für Nachhaltige Entwicklung gefördert.
Informationen zum LSBR-Projekt col_labs unter https://collabs.lsbr.de
Das Corporate Identity-Leitbild ist eine der zwei gängigen Arten von Leitbildern. Es besteht aus kurzen, prägnanten Leitsätzen zur Vision der Schule, zu vorhandenem und angestrebtem Profil sowie aus grundlegenden Werten und aus der Philosophie der Schule. Es fordert die Beteiligten auf, sich mit der Schule zu identifizieren und es stellt die Schule nach außen dar. Damit bietet das Corporate-ldentity-Leitbild gewissermaßen „Verkaufsargumente“ gegenüber den „Kunden“.
Das Leitbild der Schule ist ein besonders wesentlicher Abschnitt im Rahmen der Qualitätsentwicklung. Es beschreibt das Selbstverständnis der Schule und enthält die Leitgedanken und Grundsätze, denen sich alle am Schulleben beteiligten verpflichtet fühlen. Das Leitbild beschreibt das „ Idealbild" der Schule aus Sicht aller am Schullehen Beteiligter und gibt eine Orientierung für das eigene Handeln im Alltag. Da sich aus diesem „Idealbild“ viele Zielsetzungen für die Qualitätsentwicklung ergeben, sollte das Leitbild vor dem Einstieg in Qualitätsentwicklung und Evaluation erstellt werden.
Bei der Leitbildentwicklung sollten alle am Schulleben Beteiligten mitwirken - Schulleitung, Kollegium und Schülerschaft, Eltern und (bei beruflich en Schulen Ausbildungsvertretungen), Schulträger und nicht lehrendes Personal. Das verbessert das Ergebnis und forciert außerdem die Bereitschaft, das Leitbild zu akzeptieren, es mitzutragen und umzusetzen. Außerdem sollte die Leitbildentwicklung für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar sein. Das fordert die Aneignung und Verankerung der Inhalte des Leitbildes in der Schulgemeinschaft.
Curriculum (latein: Kreislauf) ist im Schulsprech der Lehrplan.
Dort ist festgehalten, was man als Schüler:in lernen muss.
Der DeinDing – Jugendbildungspreis Baden-Württemberg würdigt jährlich aufs Neue das Engagement Jugendlicher sowie Ehren- und Hauptamtlicher in der außerschulischen Jugendbildung und wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg in Kooperation mit der Jugendstiftung Baden-Württemberg verliehen.
Jedes Jahr werden junge Menschen ausgezeichnet, die sich in den letzten 18 Monaten engagiert haben: für Umwelt, Demokratie, Integration, Vielfalt, Jugendbeteiligung, Gesellschaft und für vieles mehr. Die konkrete Ausführung ist dabei bunt gemischt und erstreckt sich von Film und Theater über Festivals und Sport-Events bis hin zu handwerklichen oder landwirtschaftlichen Aktionen. Kurz: alles ist dabei und jede:r kann gewinnen.
Die Bewerbung steht grundsätzlich allen Interessierten offen. Neben den vier Preisgeldern von je 1000,- € (Plätze 1 bis 3 und Preis der Jury) winkt allen 15 nominierten Projektgruppen eine Anerkennung von 250,- € und natürlich die Teilnahme am großen DeinDing-Tag, in dessen Rahmen auch unterschiedlichste Workshops angeboten werden, welche die Jugendlichen in ihrem Engagement unterstützen und weiterbringen sollen.
Mehr Infos unter
www.deinding-bw.de
info@deinding.de
Schule hat die Aufgabe, junge Menschen zu selbstverantwortlichem und demokratischem Handeln in der Gesellschaft zu befähigen. Dazu gehört die Vermittlung von Kenntnissen über politische, historische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Strukturen und Entwicklungen. Die Grundlage bilden das Grundgesetz und die Landesverfassung. Entsprechend enthalten die Bildungspläne sowohl der allgemein bildenden als auch der beruflichen Schulen bereits vielfältige Elemente der Demokratiebildung. Das Fach Gemeinschaftskunde hat hierbei als eigenständiges Fach mit Verfassungsrang einen zentralen Stellenwert. Aber auch in den weiteren Fächern wie etwa Deutsch, Ethik, Geografie oder den berufsbezogenen Profilfächern finden sich Elemente im Sinne der Demokratiebildung.
Angesichts der aktuellen Diskussion um die politische Bildung und mögliche Defizite in dieser staatsbürgerlich wichtigen Debatte kommt der Demokratiebildung an Schulen eine noch bedeutendere Rolle zu. Schulen sind als zentrale Orte des Kompetenzerwerbs von Kindern und Jugendlichen daher gefordert, die Demokratiebildung wieder mehr in den Fokus zu rücken.
Vor diesem Hintergrund hat das Kultusministerium den vorliegenden „Leitfaden Demokratiebildung“ entwickelt. Ziel des Leitfadens ist es, Lehrerinnen und Lehrern aller Fächer und Schularten von der Grundschule bis hin zur Sekundarstufe II eine verlässliche Orientierung für den demokratiebezogenen Kompetenzerwerb in Schule und Unterricht zu bieten.
Der Leitfaden folgt dabei einem umfassenden und ganzheitlichen Verständnis und betrachtet Demokratiebildung als Aufgabe und Mehrwert für alle Beteiligten und alle Fächer in der Schule. In den vier Handlungsfeldern des Leitfadens werden u.a. die wechselseitigen Zusammenhänge zwischen den Fächern und dem Leitfaden exemplarisch dargestellt. Damit ersetzt der Leitfaden Demokratiebildung die geltenden Bildungspläne nicht, sondern ergänzt diese und stellt insofern eine Vertiefung dar. Dies gilt ebenso für die in den Bildungsplänen der allgemein bildenden Schulen verankerten Leitperspektiven, auf die der Leitfaden exemplarisch Bezug nimmt. Hierbei wird auch der Mehrwert des Leitfadens ersichtlich: Er bietet ein übergreifendes kohärentes Konzept zur Stärkung der Demokratiebildung in Schule und Unterricht, an dem sich Schulen und Lehrkräfte unabhängig von ihrer Schulart und den Unterrichtsfächern orientieren. Hierbei werden darüber hinaus auch außerschulische Lernorte und Kooperationen in den Blick genommen.
Ab dem Schuljahr 2019/2020 ist der „Leitfaden Demokratiebildung“ verbindlich in allen öffentlichen und privaten allgemein bildenden und beruflichen Schulen umzusetzen. Ein Kurzfilm soll Schulleitungen und Lehrkräfte bei der Implementierung des Leitfadens über die schulischen Gremien unterstützen und Gesprächsanlässe schaffen. Darüber hinaus werden derzeit Fortbildungsangebote, begleitende Unterrichtsmaterialien, Praxisbeispiele und Hinweise zu möglichen Kooperationspartnern entwickelt, die Schulen zusätzlich bei der Umsetzung des Leitfadens unterstützen.
Nachdem bereits zahlreiche Fächer und deren Verbindungen zur Demokratiebildung transparent im Leitfaden dargestellt sind, liegen nun auch die Steckbriefe für die Fächer Geografie und Geschichte zum Download vor. Ebenso liegt eine um diese Fächer aktualisierte Gesamtfassung des Leitfadens Demokratiebildung vor.
Ein Deputat ist die Zeit, die eine Lehrkraft pro Woche arbeiten muss.
Die sogenannte Deputatsstunde ist sozusagen eine Lehrer-Zeit-Stunde. Je nach Schulart, Fach und Bundesland variiert die Anzahl der Deputatsstunden für ein volles Deputat.
An vielen Schulen veranstaltet die SMV mehrmals im Jahr eine Schülerdisco, die bei den Schülern natürlich sehr beliebt ist. Gegen eine gelegentliche Tanzveranstaltung ist auch nichts einzuwenden, problematisch wird es nur, wenn sie häufiger veranstaltet werden soll als es der Schulleitung vertretbar erscheint. Schülersprecher, Verbindungslehrer und Schulleiter sollten sich hier auf einen gemeinsamen Nenner einigen, der auch die berechtigten Belange der Schule berücksichtigt. Jede Tanzveranstaltung ist für die Schule letztlich mit organisatorischen Fragen und finanziellem Aufwand verbunden.
Alle Veranstaltungen der SMV, also auch Tanzveranstaltungen, die als Schulveranstaltungen stattfinden sollen, sind rechtzeitig vorher dem Schulleiter anzuzeigen. Dieser hat bei Veranstaltungen innerhalb des Schulgeländes, die nach Art, Ausmaß oder Zeitpunkt den üblichen Schulbetrieb erheblich überschreiten, den Schulträger zu hören.
Es hat sich auch sehr bewährt, die örtlichen Polizeidienststellen zu informieren. Dort sind auf Jugendveranstaltungen spezialisierte Beamte, die wertvolle Tipps zur Durchführung der Schülerveranstaltung geben können.
[Fundstelle: § 7 SMVV]
Die meisten Schulen haben eine Durchsageanlage im Schulgebäude. Um auf Aktionen und Projekte bekannt zu machen ist es sehr gut geeignet. Gerade, wenn ihr euch sich sein wollt, dass es alle Schüler:innen erreicht oder es kurzfristige Änderungen gibt. Die Durchsage könnt ihr im Normalfall aus dem Rektorat oder Sekretariat machen. Die Schulleitung ist nicht verpflichtet euch eine Durchsage machen zu lassen, aber dazu angehalten.
In Baden-Württemberg gibt es drei verschiedene “Niveaustufen”. Sie kommen vom ursprünglichen dreigliedrigen Schulsystem (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) und übersetzen dies nun in eine schulartunabhängige Differenzierung.
Das “erweitere Niveau” (E-Niveau) entpricht dem Zielbild des Gymnasiums mit den Abschluss des Abiturs.
Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist eine Arbeit die unbezahlt bzw. mit einer kleinen Aufwandsentschädigung vergütet wird. Außerdem muss sie selbstlos sein. Das heißt von der Arbeit zieht man selbst keinen direkten Nutzen sondern hilft anderen.
Die Arbeit in der SMV oder Tätigkeit im Schülerrat sind ehrenamtliche Tätigkeiten und müssen auch im Zeugnis eingetragen werden.
[Fundstelle: § 1 Abs. 5 SMVV]
Die Einladung zu Veranstaltungen sind wichtig, damit auch alle kommen, die da sein sollen. So ist es auch bei der Schülerrats- oder SMV-Sitzung. Die Einladung zu einer Sitzung oder zu einem Treffen sollte möglichst 14 Tage vorher erfolgen. Dann ist genügend Zeit, damit sich alle über den Termin und die Inhalte der Sitzung informieren können. Die SMV-Satzung kann dazu noch Genaueres regeln. Die Einladung enthält meistens:
Der Elternbeirat ist analog zum Schülerrat die Vertretung der Elternschaft an der Schule. Auch der Elternbeirat hat einen Vorsitz. Er/Sie wird Elterbeiratsvorsitzende:r genannt.
Engagement ist der Einsatz für eine Sache, ein Anliegen oder die Gesellschaft. Auch wenn du dich in der SMV beteiligst oder ein Amt übernimmst engagierst du dich – in diesem Fall für deine Mitschüler:innen.
Mit einer Evaluation kann man gewisse Themen/Zeile abfragen und dann beurteieln.
Evaluation ist ein Prozess mit dem Ziel der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Schule und Unterricht. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung sind die relevanten Stichworte.
Evaluation stellt zwar keine hinreichende, jedoch eine unverzichtbare Voraussetzung für die schulische Weiterentwicklung dar. Durch systematische Evaluation kann man sich den Antworten auf die Fragen „Tun wir die richtigen Dinge?“ (Effektivität) und „Tun wir die Dinge richtig?“ (Effizienz) nähern.
Evaluation bezeichnet ein Verfahren, um mit Hilfe geeigneter Instrumente (zum Beispiel Fragebogen, strukturierte Beobachtungs- oder Befragungsleitfäden) gezielt die schulische Wirklichkeit auf ihre Stärken und Schwächen zu untersuchen und zu beurteilen. Evaluation schafft die Grundlage für eine Rechenschaftslegung nach innen und nach außen und muss in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Aufbauend auf den Evaluationsergebnissen sollen Verbesserungsmaßnahmen entworfen und umgesetzt werden.
Es genügt nicht nur die Lernergebnissen zu überprüfen, sondern es müssen auch Lehr- und Lernprozesse und die Lehrer-Schüler-Beziehung und untersucht werden.
Welchen Gewinn haben Schülerinnen und Schüler?
Die aktive Einbeziehung der Lernenden in die Qualitätsentwicklung und in die Evaluation von Schule trägt dazu bei, eine lebendige Schulkultur zu entwickeln. Sie erfahren, dass sie ernst genommen werden, wie Interessen formuliert werden, Verantwortung für das eigene Lernen übernommen sowie konstruktiv mit Konflikten umgegangen werden kann. Dabei wird Demokratie erlebbar gemacht, wesentliche überfachliche Kompetenzen (Schlüsselqualifikationen) werden gefordert und gefördert, ihre Identifizierung mit der Schule und deren Arbeit wird erhöht und zugleich die Selbstverantwortung der Schülerinnen und Schüler gestärkt.
Die SMV sollte sich folgende Fragen stellen:
Ein Feedback zu geben bedeutet, dass jemandem eine Rückmeldung gegeben wird. Dabei könnt ihr beschreiben, wie ihr bestimmte Ereignisse, Situationen, Arbeits- oder Verhaltensweisen aufgenommen und erfahren habt. Was war positiv? Was kann verbessert werden?
Sowohl Feedback zu geben als, auch Feedback zu erhalten ist nicht einfach. Unsachliche Kritik kann leicht verletzen und wird oft persönlich genommen. Deshalb muss der Feedback-Gebende auf eine faire Rückmeldung achten, der FeedbackEmpfänger sollte die Kritik annehmen und sie auch für seine weitere Arbeit umsetzen. Damit das gelingt, solltet ihr diese drei Dinge achten:
Wenn ihr in der Gruppe jemandem ein Feedback gehen möchtet, ist es sinnvoll, dafür ein paar „Spielregeln“ zu vereinbaren. Das können die drei oben genannten Hinweise sein, eine gute Alternative ist auch ein vorgegebener Ablauf des Feedbacks. Dazu könnt ihr euch zuerst in einem Kreis setzen, sodass sich alle sehen können. Dann darf jede:r als Feedback zwei Sätze sagen: „Gut gefallen hat mir ...“ und „Ich finde, ... könnte verbessert werden“. Jede:r soll diese zwei Sätze für sich formulieren und muss sich dabei aber wirklich auch auf zwei Sätze – also auf das Wesentliche – beschränken.
Eine weitere Feedback-Methode ist das Ampelfeedback. Hierfür sitzen alle in einem Kreis und halten eine grüne, eine gelbe und eine rote Karte in der Hand. Reihum trifft jede:r eine Aussage, zum Beispiel: „Mir hat gefallen, dass ...“. Die restlichen Personen heben die grüne Karte, wenn sie zustimmen, die gelbe Karte, wenn sie unentschieden sind und die rote Karte, wenn sie der Aussage nicht zustimmen. Mit dieser Methode bekommt man einen Überblick über die allgemeine Stimmung innerhalb der Gruppe.
Die SMV finanziert sich durch freiwillige Zuwendungen des Schulträgers und der Eltern, sowie durch sonstige Spenden. In Übereinstimmung mit dem Elternbeirat kann der Schülerrat den Schülern empfehlen, einmalig oder regelmäßig einen kleineren Betrag für die Arbeit der SMV zur Verfügung zu stellen. Zu einer solchen Spende kann aber niemand verpflichtet werden, ebenso darf niemandem ein Nachteil entstehen, wenn er sich nicht an einer Spende für die SMV beteiligt.
Eine weitere zulässige Finanzierungsquelle sind Überschüsse aus eigenen Veranstaltungen der SMV wie Schulfesten oder Verkaufsaktionen. Auch Gewinne aus dem Vertrieb einer Schülerzeitschrift können der SMV zur Verfügung gestellt werden.
Spenden wirtschaftlicher Unternehmen an die SMV sind in der Regel ebenfalls unproblematisch. Falls mit der Zuwendung Auflagen verbunden sind, sollte die Angelegenheit mit Verbindungslehrern und Schulleitung abgesprochen werden.
Wo Geld fließt, müssen ab und zu auch die Kassen von neutraler Seite überprüft werden. Die SMV-Verordnung enthält einige Vorschriften, die bei der Kassenprüfung zu beherzigen sind.
[Fundstelle: § 19 SMVV]
Bankkonto der SMV
Der einfachste und bewährte Weg ist die Einrichtung eines Kontos für die SMV durch den Verbindungslehrer. Dieser regelt mit dem Kreditinstitut, wer eine Vollmacht für das Konto bekommt. Die bevollmächtigten Personen können anschließend bei allen Transaktionen über das Konto verfügen.
Einzelfragen zur Finanzierung
Die SMV entscheidet selbst, wie sie die ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzt. Die Schulleitung kann die Schülermitverantwortung nicht zur Finanzierung bestimmter Dinge durch die SMV-Kasse zwingen – Schulleiter und Verbindungslehrer können lediglich beraten.
Es kann vorkommen, dass ein Sponsor der SMV Mittel zur Verfügung stellt, die nur für einen bestimmten Zweck eingesetzt werden sollen, etwa für Veranstaltungen politischer Art, die bei den Schülern Interesse für den politischen Sektor wecken sollen. Nimmt die SMV eine solche Spende an, muss sie die Auflage erfüllen, anderenfalls kann die Spende zurückgefordert werden. Bei Sponsorengeldern ist es also wichtig, dass sich die SMV im Vorfeld sehr genau überlegt, ob sie das Angebot annehmen kann oder nicht.
Das Flugblatt ist für die SMV-Arbeit sehr praktisch, da man dadurch schnell und zielgerecht Informationen weitergeben kann. Wenn beispielsweise kurzfristig eine SMV-Sitzung einberufen wird oder wenn ihr noch mal kurz vor einer Veranstaltung die Werbetrommel rühren möchtet, könnt ihr auf diese Weise viele Schüler:innen unkompliziert erreichen.
Die Gestaltung eines Flugblatts oder Flyers ist der eines Plakats sehr ähnlich. Auch dabei gilt: So viel wie nötig und so wenig wie möglich! Lieber Bilder, Diagramme oder Comics verwenden, das wirkt ansprechend und lockert das Erscheinungsbild auf. Beachtet aber: Flyer sind eigentlich Druckwerke im Sinne des Presserechts und sollten daher ein Impressum aufweisen. Deshalb muss deutlich gekennzeichnet sein, wer das Papier verfasst hat beziehungsweise wer dafür verantwortlich ist. Die Schulleitung muss außerdem das Verteilen auf dem Schulgelände genehmigen. Eure Flyer solltet ihr nicht nur irgendwo im Schulgebäude auslegen, dann ist mindestens die Hälfte umsonst gedruckt. Sinnvoll ist es, die Flyer direkt euren Mitschüler:innen in die Hand zu drücken, beispielsweise vor Schulbeginn oder in der großen Pause. Das hat den Vorteil, dass ihr gezielt auf bestimmte Mitschüler:innen zugehen könnt, außerdem könnt ihr die nicht benötigten Flyer wieder an euch nehmen.
Wenn die SMV, aus welchen Gründen auch immer, Schriften und Flugblätter auf dem Schulgelände verteilen will, benötigt sie die Genehmigung der Schulleitung. Das Verteilen von Einladungen für SMV-Veranstaltungen dürfte dabei unproblematisch sein, allerdings wird die Verbreitung von Schriften und Flugblättern, die nichts mit der SMV-Arbeit zu tun haben, voraussichtlich nicht gestattet werden.
Die Schulleitung muss eine Ablehnung begründen. In der Regel reicht eine mündliche Begründung.
[Fundstelle: § 15 SMVV]
Die Schule unterstützt die Schülermitverantwortung auch dadurch, dass sie ihren Organen die Teilnahme an Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen der SMV ermöglicht. Dazu gehören auch Einführungen durch den Verbindungslehrer an der Schule, Veranstaltungen im Rahmen der Regional- oder Bezirksarbeitsgemeinschaft oder Fortbildungsangebote außerschulischer Einrichtungen.
Die Sitzungen des Schülerrats sollten möglichst außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Ist das nicht möglich, werden die Klassensprecher und ihre Stellvertreter für die Sitzung des Schülerrats vom Unterricht befreit.
In Einzelfällen kann die Schule Vertreter der SMV zur Vorbereitung von SMV-Veranstaltungen vom Unterricht befreien, z. B. für „SMV-Hütten“.
Die Sitzungen des Schülerrats finden überwiegend während der Unterrichtszeit statt und nicht während der im Stundenplan dafür freigehaltenen Stunden (ohnehin werden diese nur von wenigen Schulen eingeplant). Die Klassensprecher und ihre Stellvertreter sind deshalb darauf angewiesen, dass sie für die Schülerratssitzung vom Unterricht befreit werden. Normalerweise ist das auch kein Problem. Versäumen die betroffenen Schüler durch die Sitzung jedoch wichtige Klausuren oder andere unaufschiebbare Tätigkeiten, müssen sie damit rechnen, dass ihnen keine Unterrichtsbefreiung erteilt wird. Die Modalitäten einer Befreiung von Klassensprechern und ihren Stellvertretern für die Schülerratssitzungen können als „allgemeine Angelegenheit der Schülermitverantwortung“ von der Schulkonferenz beraten und beschlossen werden.
Den gewählten Schülervertretern der beruflichen Schulen sollte vom Ausbildungsbetrieb ebenfalls die Möglichkeit eingeräumt werden an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Die Fremdevaluation wird von Experten durchgeführt, die nicht selbst Lehrer:innen der Schule sind und auch nicht der Schulaufsicht angehören. Dieser „Blick von außen“ soll dabei helfen, eine möglichst objektive Rückmeldung zur Qualität der Schule zu geben.
Zum anderen werden bei der Fremdevaluation nicht so sehr konkrete Einzelaspekte untersucht, wie es bei der Selbstevaluation der Fall ist. Die Schule wird stärker in ihrer Gesamtheit betrachtet und es wird untersucht, wie sie die eigene Qualitätsentwicklung betreibt.
Bei der Fremdevaluation wird sich ein Expertenteam mit eurer Schule befassen. Dieses Team schaut sich die Qualitätsdokumentation der Schule (an allgemeinbildenden Schulen) bzw. das Qualitätshandbuch (an beruflichen Schulen) an und wertet es aus. Im Schulportfolio ist enthalten
Der Eindruck, den das Expertenteam dadurch von der Schule gewinnt, stammt allerdings immer noch aus Unterlagen und Dokumenten. Um sich ein wirklich umfassendes und authentisches Bild zu machen, treten die Experten dann selbst in Aktion: Sie führen Interviews mit Lehrer:innen, Eltern und Schüler:innen. Außerdem wird das Team den Unterricht an den allgemeinbildenden Schulen besuchen und sich das Schulhaus anschauen.
Abschließend schreiben die Experten einen Bericht, der eine unabhängige Rückmeldung über die beobachteten Stärken und Schwächen der Schule sein soll und welcher der Schule zugesandt wird, die ihn dann an die Schulaufsicht weiterleitet.
vgl.: Selbstevaluation
In Baden-Württemberg gibt es drei verschiedene “Niveaustufen”. Sie kommen vom ursprünglichen dreigliedrigen Schulsystem (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) und übersetzen dies nun in eine schulartunabhängige Differenzierung.
Das “grundlegende Niveau” (G-Niveau) entpricht dem Zielbild der Hauptschule mit dem Hauptschulabschluss.
Bei manchen Veranstaltungen der SMV treten die Schulband oder das Schulorchester auf, bei Tanzveranstaltungen oder anderen Ereignissen werden Musisk-CDs oder Musikvideos gespielt. Veranstalter sollten dabei die Regelungen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte (GEMA) beachten. Die GEMA vertritt die Interessen von Komponisten und erhebt Gebühren bei der öffentlichen Aufführung geschützter Werke.
Wann und in welcher Höhe eine Vergütung für ein Konzert an die GEMA entrichtet werden muss, lässt sich nicht mit wenigen Worten sagen. Grundsätzlich kann man von § 52 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes ausgehen (Wortlaut s. unten). Schulen erhalten für die Aufführung bestimmter Werke aus dem ernsten Bereich einen Sondertarif.
Wer sich richtig verhalten will, sollte sich bei der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA informieren. Für Baden-Württemberg ist die Bezirksdirektion Stuttgart zuständig.
Die GEMA und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände haben einen Pauschalvertrag abgeschlossen, dem die Schulträger beitreten können. Die SMV sollte den Schulträger fragen ob er einen Pauschalvertrag mit der GEMA abgeschlossen hat.
Ist ein Schulträger der Auffassung, dass zu wenige gebührenpflichtige Veranstaltungen an seinen Schulen durchgeführt werden, wird er keinen Pauschalvertrag abschließen, sondern die GEMA-Gebühren für jede schulische Veranstaltung einzeln entrichten.
Im Einzelnen gilt folgendes hinsichtlich der Anwendung von § 52 des Urheberrechtsgesetzes:
„Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines erschienenen Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrages oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler eine besondere Vergütung erhält. Für die Wiedergabe ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung dem Erwerbszweck eines Dritten dient; in diesem Fall hat der Dritte die Vergütung zu zahlen.“
Das heißt:
Die öffentliche Aufführung geschützter Werke ist ausnahmsweise ohne Einwilligung des Urhebers gestattet, wenn sie keinem Erwerbszweck dient, den ausübenden Künstlern keine besondere Vergütung gezahlt wird und für die Veranstaltung kein Entgelt verlangt wird. Einem Erwerbszweck des Veranstalters, also der SMV, dient eine Aufführung in der Regel schon dann, wenn er durch die Veranstaltung einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt. Unter Entgelt sind nicht nur Eintrittsgelder zu verstehen, sondern z. B. auch Programmgebühren, Unkostenbeiträge und Spenden. Nicht als Entgelt gelten Spenden und sonstige Zuwendungen, die nicht für die musikalische Darbietung sondern für andere Zwecke entrichtet werden. Eine Vergütungspflicht besteht allerdings weiterhin.
Handelt es sich bei einer öffentlichen Veranstaltung, die die oben stehenden Grundsätze erfüllt, jedoch um eine Schulveranstaltung, die nur einem bestimmt abgegrenzten Personenkreis zugänglich ist (beispielsweise den Eltern oder Familienmitgliedern der Schüler) ist die Aufführung geschützter Werke vergütungsfrei.
Die GEMA hat für Konzerte der ernsten Musik, die ausschließlich pädagogischen Zwecken dienen, reduzierte Tarife angesetzt, die sich an der Höhe des erhobenen Eintrittsgeldes orientieren. Für Konzerte der U-Musik gelten die allgemeinen, höheren Tarife.
Heute erscheint es uns ganz selbstverständlich, dass es SMV an den Schulen gibt, dass wir SMV-Sitzungen machen, dass es Verbindungslehrerinnen, Verbindungslehrer, Schülersprecherinnen und Schülersprecher, einen Landesschülerbeirat und Schülervertreter im Landesschulbeirat gibt. Das war nicht immer so. Die Schülerinnen und Schüler haben sich ihr Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht an den Schulen hart erkämpft.
Zur Unterseite: Geschichte
Damit in größeren Gruppen und Gremien wie dem Schülerrat, der Klassenschülerversammlung, einem Ausschuss oder in einer Arbeitsgemeinschaft die Beratung und Diskussion funktioniert, sollten gemeinsame Gesprächsregeln erstellt werden. Sie sind allerdings nur sinnvoll, wenn sie eingehalten werden, deshalb sollten die Gesprächsregeln zusammen erarbeitet und beschlossen werden. So kann sich jedes Gruppenmitglied an der Gestaltung der Gesprächsregeln beteiligen. Dadurch steigt die Akzeptanz dieser Regeln. Außerdem sollten sie öffentlich gemacht werden, zum Beispiel in Form von Postern oder Info-Karten, sodass sie jeder kennt und anwenden kann.
Bei der Zusammenstellung von Gesprächsregeln können die folgenden Beispiele helfen:
Diese Beispiele sind nur ein Angebot. Jede Gruppe sollte für sich prüfen, welche dieser Regeln für sie nützlich sind und ob sie ergänzt oder verändert werden müssen. Bei kleineren Gruppen reichen oft schon einige wenige Gesprächsregeln, um eine Diskussion vernünftig zu führen. Wenn es sich um größere Gruppen oder um offizielle Sitzungen handelt, können sie ergänzt werden, beispielsweise durch das Anmelden einer Wortmeldung per Handzeichen.
Die Gesamtlehrerkonferenz ist die Vollversammlung aller Lehrkräfte einer Schule. Sie ist quasi der Schülerrat der Lehrkräfte.
Gemeinschaftsschule (Schulart)
Informationen: Seite des Kultusministeriums
vgl: Allgemeinbildende Schulen
Im Leben braucht alles Regeln. Die Geschäftsordnung hält genau solche fest. Dort wird niedergeschrieben, wie zum Beispiel die SMV-Satzung “mit Leben gefüllt” wird.
Hier wir beispielsweise geregelt, wie genau Wahlen ablaufen: Wie lange darf man sich vorstellen, wie viele gehören dem Wahlkomitee an und vieles mehr.
Was die Geschöftsordnung konkret regelt oder auch nicht muss jede SMV unter sich ausmachen. Der Schülerrat beschließt diese.
Ganztagsschule (Schulform)
Informationen: Seite des Kultusministeriums
Gymnasium (Schuloberart)
Im Allgemeinsinn ist i.d.R. das allgemeinbildende Gymnasium gemeint.
Allgemeinbildes Gymnasium (Schulart)
Informationen: Seite des Kultusministeriums
vgl: Allgemeinbildende Schulen
Berufliches Gymnasium (Schulart)
Informationen: Seite des Kultusministeriums
vgl: Berufliche Schulen
Professionelle SMV-Websites zeichnen sich nicht nur durch technische Raffinessen wie Menüs, Suchfunktionen, Gästebücher und Zugriffszähler aus, sondern auch durch eine gelungene grafische Gestaltung mit klaren Übersichten, ansprechenden Farben und geschickten Buttons. Die Kreativität der Administrator:innen sollte die Seiten nach wie vor individuell gestalten, aber dennoch sollten einige Standards beachtet werden, um die Vergleichbarkeit der SMV-Homepages sicherzustellen.
Verwendet kurze Texte und vermeidet zu große Bilder, um die Ladezeit der Website zu optimieren. Animierte Grafiken können zum Stöbern ermuntern. Denkt dabei vor allem an die Bedürfnisse der Homepage-Besucher:innen, nicht nur an Selbstdarstellung.
Wichtige Adressen zum Verlinken:
Bitte haltet Informationen aktuell und veröffentlicht sie zeitnah.
Im Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) wird ein strategisches Bildungsmonitoring aufgebaut, das eine datengestützte Qualitätsentwicklung auf allen Ebenen des Bildungssystems bis hin zu den Schulen unterstützen soll.
Das IBBW sieht seine Aufgabe darin, dem gesamten Kultusbereich neben geeigneten IT-Fachverfahren vor allem verlässliche Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen.
Dabei gelten die Prämisse und der Anspruch, dass sämtliche Leistungen des IBBW die Aufgabenerfüllung an den Schulen, in der Schulverwaltung, in der Lehrerbildung unterstützen sollen. Letztlich haben Daten stets der Pädagogik zu dienen.
Das IBBW hat sich zu den Leitmaximen verpflichtet, wissenschaftsbasiert und praxisrelevant zu arbeiten. Das bedeutet, dass das IBBW Konzepte, Instrumente, Verfahren stets auf einer wissenschaftlichen Basis entwickelt. Zudem bezieht das IBBW die Praxisebene bereits in frühen Konzeptionsphasen, während der Projektentwicklung und bei der Umsetzung eng mit ein. Ziel ist es, die Frage der Nützlichkeit und der Relevanz für die Praxisebene stets in den Blick zu nehmen.
Die Schulleitung unterrichtet den Schülerrat über Angelegenheiten, die für die Schülermitverantwortung von allgemeiner Bedeutung sind (vgl.§ 66 Abs. 2 SchG). Dazu gehören zum Bespiel neue Regelungen der Schule oder Erlasse der Schulaufsichtsbehörde.
Dazu sollen regelmäßige Treffen stattfinden, an denen die Schulleitung, die Verbindungslehrer:innen und die Schülersprecher:innen teilnehmen (vgl. § 67 Abs. 3 SchG). Diese Treffen dienen auch dem gegenseitigen Erfahrungs- und Informationsaustausch.
Zum Schuljahresende sollte die SMV-Arbeit des laufenden Jahres abgeschlossen werden, gleichzeitig könnt ihr aber auch die Vorbereitungen für das kommende Schuljahr treffen. Das erleichtert den Start der neuen Schülervertreter:innen. Hierzu haben wir einige Tipps und Anregungen zusammengestellt:
Tätigkeitsberichte ablegen
Jede:r Schülervertreter:in, egal ob Klassensprecher:innen oder Schülersprecher:in, aber auch die gewählten Referent:innen oder Ausschussvorsitzenden sollten am Ende des Jahres über ihre SMV-Arbeit berichten. Dabei ist ein schriftlicher Bericht immer von Vorteil, weil er die Arbeit des vergangenen Jahres dokumentiert und meistens viele Informationen enthält, die für die Nachfolger:innen sehr hilfreich sind. Jede:r SMV’ler:in sollte die Tätigkeitsbericht denjenigen vorlegen, von denen er mit einer Aufgabe betraut wurde. Das heißt, dass zum Beispiel die Klassensprecher:innen ihren Klassen berichten, die Ausschussvorsitzenden dagegen dem Schülerrat. Die Tätigkeitsberichte sind auch in der SMV-VO vorgesehen (§ 8 Abs. 4 und§ 9 Abs. 2 SMV-VO).
Die Tätigkeitsberichte können sehr gut dazu genutzt werden, um ein Feedback zu geben. Lasst euch Anregungen für Verbesserungsmöglichkeiten geben, erwähnt aber vor allem auch das Positive - schließlich ist jedes Engagement für die SMV ehrenamtlich. Wenn ihr über das vergangene Jahr berichtet, solltet ihr dabei all diejenigen nicht vergessen, die mit in eurem Team gearbeitet haben und euch unterstützt haben. Erwähnt alle Mitwirkenden und lobt auch sie für ihr Engagement.
Abschlussgespräche führen
Die Schülervertreter:innen sollten am Ende des Schuljahres Abschlussgespräche führen: der/die Klassensprecher:in mit dem Klassenlehrer; die Schülersprecher:innen mit den Verbindungslehrer:innen und der Schulleitung. Dabei kann besprochen werden, was im abgelaufenen Schuljahr positiv war und welche Bereiche verbessert werden müssen. Was kann die SMV dabei anders machen? Wie kann die SMV noch besser unterstützt und gefördert werden? Solche Abschlussgespräche sind auch ein positives Signal an die Beteiligten, dass die SMV-Arbeit vom vergangenen Schuljahr gewürdigt und wertgeschätzt wird.
SMV-lnternas abschließen
Die SMV sollte am Ende des Schuljahres alle Unterlagen sammeln, die im Laufe des Jahres durch die SMV-Arbeit entstanden sind und einen Jahresbericht zusammenstellen. Das kann ein Ordner sein, der alle wichtigen Informationen über die SMV-Arbeit für eure Nachfolger enthält. Dort sollte enthalten sein, welche Projekte und Aktionen ihr im vergangenen Jahr durchgeführt habt und wie die einzelnen Projekte abliefen. Dadurch ist es im nächsten Jahr viel einfacher, einzelne Aktivitäten fortzusetzen und an die vergangenen Erfolge anzuknüpfen.
Die SMV kann am Schuljahresende für ihre Mitglieder als „Belohnung“ auch eine Abschlussfahrt oder eine Abschlussveranstaltung organisieren. Das ist eine sehr schöne Geste, die das ehrenamtliche Engagement der Schüler:innen noch einmal in besonderer Weise würdigt. Beispielsweise könnt ihr alle gemeinsam Grillen gehen oder ihr fahrt noch einmal alle zusammen fort, etwa als Tagesausflug zum Kanufahren. Das motiviert auf der einen Seite alle SMV’ler:innen, bis zum Jahresende dabei zu bleiben, außerdem macht es Lust darauf, auch im nächsten Jahr wieder dabei zu sein.
Kassenprüfung durchführen
Für den Kassenbericht des Schülerrats ist der/die gewählte Kassenführer:in verantwortlich. Er/Sie sollte am Ende des Schuljahres darstellen, wie die finanzielle Situation der SMV aussieht und welche Ein- und Ausgaben im vergangenen Jahr getätigt wurden. Diesem Bericht sollte eine Kassenprüfung zugrunde liegen.
Den Einstieg in das neue Jahr vorbereiten
Zu Beginn des nächsten Schuljahres gibt es wieder viel zu tun: Klassen- und Schülersprecher:innen wählen, nach Verbindungslehrer:innen suchen, eine erste Schülerratssitzung abhalten und das SMV-Seminar organisieren. Wenn ihr einige Dinge davon bereits im alten Jahr vorbereitet, hilft euch das beim Einstieg ins neue Jahr. Beispielsweise könnt ihr Gespräche führen mit den möglichen Kandidat:innen für die Schülersprecherwahl, ihr überlegt euch einen Termin für das nächste SMV-Seminar oder ihr schreibt schon mal die Einladung zur Schülerratssitzung.
Denkt daran: eure Aufgabe als Schülervertreter:innen oder SMV’ler:innen endet nicht zusammen mit dem Schuljahr, sondern mit der Wahl einer Nachfolge. Achtet deshalb darauf, dass am Schuljahresende nicht alles „hingeschmissen“ wird, sondern dass die Arbeit fortgeführt und an eure Nachfolger übergeben wird.
Als SMV gibt es immer viel zu tun. Am Anfang des Schuljahres die Wahlen, dann vielleicht schon die ersten Projekte und schon ist das Schuljahr vorbei.
Deshalb lohnt es sich, bereits am Anfang des Schulljahres sich als SMV gedanken zu machen, was in den folgenden Monaten passieren soll.
Die Bildungspläne sehen ein Kerncurriculum vor, das verbindlich für alle allgemeinbildenden Schulen ist und welches in etwa zwei Dritteln der Zeit, die das Schuljahr bietet, erarbeitet werden muss. Darin enthalten sind verpflichtende Inhalte der jeweiligen Fächer, die besonders wichtig sind und die in jedem Fall bearbeitet werden müssen. Sie sind ein unverzichtbarer Teil des Bildungsstandards, der erreicht werden soll. Das restliche drittel wird durch das Schulcurriculum gefüllt.
Was wir sagen und wie wir verstanden werden sind manchmal zwei völlig unterschiedliche Dinge. Das liegt daran, dass wir mit einem Satz nicht nur das ausdrücken, was sachlicher Inhalt der Aussage ist. Viele andere Dinge spielen auch eine Rolle: Mimik, Gestik und Tonfall. Aufgrund dieser „äußeren Umstände“ interpretiert unser Gegenüber, was wir mit unserem Satz eigentlich meinen. Dabei erhält jeder unserer Sätze vier Botschaften, die der Andere wahrnimmt.
Wo Menschen zusammenleben und -arbeiten werden über kurz oder lang Spannungen entstehen. Unterschiedliche Ansichten, Wünsche, Pläne, Vorstellungen und Interessen, gepaart mit Sympathie und Antipathie, tragen dazu bei. Wenn Differenzen auftreten, ist das daher zunächst nichts „Böses“. Durch den richtigen Umgang damit lassen sich oft Lösungen finden, die letztendlich alle Beteiligten weiterbringen. Deswegen ist es nicht immer sinnvoll, dem Problem oder Konflikt aus dem Weg zu gehen. Oft ist es besser, die Dinge offen anzusprechen, um so eine Lösung zu finden.
Manche Konflikte entstehen nur aufgrund von Missverständnissen und nicht aus echten Interessengegensätzen. Sie lassen sich leicht vermeiden, wenn sich alle Beteiligten gegenseitig über die Arbeit der anderen informieren. Dann stellt sich oft heraus, dass man doch eigentlich das gleiche Ziel verfolgt. So ein klärendes Gespräch kann dann die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit sein.
In der Schule stehen sich die Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse von Schüler:innen und Lehrer:innen besonders stark gegenüber. Wer kennt die unterschiedlichen Erwartungen nicht?
Insbesondere bei der SMV-Arbeit kann es voreingenommene Erwartungshaltungen geben, beispielsweise wenn es um die Interessenswahrnehmung der Schülervertreter:innen geht. Aber auch der Zeitaufwand für die Schülervertreter:innen ist immer ein kontroverses Thema. Die unterschiedlichen Erwartungshaltungen können von den verschiedensten Seiten kommen:
An jeden von uns werden von verschiedenen Seiten unterschiedliche Erwartungen gestellt, genauso gehen aber auch wir selbst immer mit einer bestimmten Erwartungshaltung auf andere zu. Dessen sollte man sich bewusst sein, wenn man sich plötzlich in einer Diskussion oder sogar in einem Streit wieder findet. Dann sollte man sich in die Rolle des anderen hineinfühlen, Vorurteile überwinden und gemeinsam eine Lösung suchen.
Aus Konflikten lernen
Was kann man tun, wenn Differenzen und Interessengegensätze in eine Situation führen, die eine Zusammenarbeit unmöglich machen? Auch unausgesprochene Konflikte können die gemeinsame Arbeit nachhaltig stören, sodass Vorurteile, Misstrauen und Anschuldigungen das Handeln bestimmen. In so einer Situation sollte man unbedingt die Initiative ergreifen und das Problem aus der Welt schaffen. Bei der Konfliktverarbeitung geht es aber nicht nur um das bloße Lösen von Konflikten, sondern auch um Lernprozesse bei allen Beteiligten, um Erfahrungen im Umgang mit Konflikten und um Einsichten in die Funktionsweisen des Zusammenlebens. Konflikte können dadurch auch positiv erlebt werden, denn eine Lösung stärkt die Beteiligten und vermittelt ihnen das Erfolgserlebnis, den Konflikt angemessen bewältigt zu haben.
Wenn die Betroffenen von sich aus den Konflikt nicht lösen können, sollten erfahrene Streitschlichter:innen eingeschaltet werden. Das können Ausgebildete sein oder auch die Schülersprecher:innen oder der/die Verbindungslehrer:in.
Bei der Suche nach einer Lösungsstrategie können die folgenden Überlegungen helfen:
Ist die Konfliktsituation geklärt, können Lösungsvorschläge gemacht werden. Dabei sollte aber darauf geachtet werden, dass nicht einseitig Partei ergriffen wird. Das Verhalten beider Seiten hat meistens aus der Situation heraus seine Berechtigung. Nehmt die Gefühle aller Beteiligten ernst und konzentriert euch auf eine Lösung für die Zukunft, anstatt rückblickend nach dem Schuldigen zu suchen.
Ein Stufenkonzept für Schüler:innen
Wenn man als Schüler:in ein Problem mit einem/einer Mitschüler:in oder einer Lehrerkraft hat, weiß
man oft nicht genau, wie man in dieser Situation handeln soll. Unser Vorschlag ist ein Stufenmodell, bei dem man ganz unten anfangen sollte:
Grundsätzlich sollte man immer versuchen, die Stufen langsam zu erklimmen und entsprechend der Situation zu reagieren. Jede Vorgehensweise hat Vor- und Nachteile, da sollte man im jeweiligen Fall abwägen. Sicher ist aber: Je niedriger die Eskalationsstufe, desto eher ist es dem anderen möglich, ohne Gesichtsverlust einen Kompromiss einzugehen.
Ein besonderer Weg zur Lösung von Konflikten: Deine Sicht aus meiner Sicht
Statt im Konfliktfall – wie üblich – zuerst die eine und dann die andere Seite nach ihrer Sichtweise des Problems zu befragen, sollen die Beteiligten jeweils den Standpunkt der anderen Person darlegen. Dadurch müssen sie automatisch versuchen, Verständnis für die anderen Beteiligten aufzubringen. Der Standpunkt der anderen Person soll so genau und vollständig formuliert werden, bis diese sich damit einverstanden erklärt. Den „gegnerischen Standpunkt formulieren“ heißt zwar nicht, dass man ihn so, wie man ihn formuliert, auch teilen muss. Dennoch ist man gezwungen, sich in die Rolle des anderen einzufühlen. Dabei zeigt es sich, dass die andere Person meistens nicht so gedacht hat, wie man vorab meinte und umgekehrt genauso. Diese Erkenntnis beendet Missverständnisse und öffnet den Weg zu gemeinsamen Lösungen.
Der Landeselternbeirat (LEB) ist ein Beratungsgremium des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport.
Er nimmt die gleiche Stellung wie der LSBR ein, nur für die Interessen der Elternschaft.
Das Leitbild der Schule ist ein besonders wesentlicher Abschnitt im Rahmen der Qualitätsentwicklung. Es beschreibt das Selbstverständnis der Schule und enthält die Leitgedanken und Grundsätze, denen sich alle am Schulleben beteiligten verpflichtet fühlen. Das Leitbild beschreibt das „ Idealbild" der Schule aus Sicht aller am Schullehen Beteiligter und gibt eine Orientierung für das eigene Handeln im Alltag. Da sich aus diesem „Idealbild“ viele Zielsetzungen für die Qualitätsentwicklung ergeben, sollte das Leitbild vor dem Einstieg in Qualitätsentwicklung und Evaluation erstellt werden.
Es gibt zwei gängige Arten von Leitbildern:
Es besteht aus kurzen, prägnanten Leitsätzen zur Vision der Schule, zu vorhandenem und angestrebtem Profil sowie aus grundlegenden Werten und aus der Philosophie der Schule. Es fordert die Beteiligten auf, sich mit der Schule zu identifizieren und es stellt die Schule nach außen dar. Damit bietet das Corporate-ldentity-Leitbild gewissermaßen „Verkaufsargumente“ gegenüber den „Kunden“.
Es besteht aus Leitsätzen zu den wesentlichen Qualitätsbereichen der Schule. Es enthält diejenigen Qualitätsziele, welche die Schule vorrangig erreichen möchte. Das Qualitätsleitbild zielt damit auf die interne Gestaltung der Schule und nicht auf die Darstellung nach außen. Es ist ein praxisnahes Werkzeug zur Qualitätssicherung und -entwicklung, denn es kann als Grundlage für die Evaluation dienen.
Bei der Leitbildentwicklung sollten alle am Schulleben Beteiligten mitwirken - Schulleitung, Kollegium und Schülerschaft, Eltern und (bei beruflich en Schulen Ausbildungsvertretungen), Schulträger und nicht lehrendes Personal. Das verbessert das Ergebnis und forciert außerdem die Bereitschaft, das Leitbild zu akzeptieren, es mitzutragen und umzusetzen. Außerdem sollte die Leitbildentwicklung für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar sein. Das fordert die Aneignung und Verankerung der Inhalte des Leitbildes in der Schulgemeinschaft.
Der Landesjugendring Baden-Württemberg ist der Zusammenschluss und die Vertretung der Jugendverbände in Baden-Württemberg. Jugendverbände sind beispielsweise die Pfadfinder oder die Landjugend.
Der Landesschulbeirat (LSB) ist ein Beratungsgremium des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport.
Er berät das Ministerium in allgemeinen Vorhaben und Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens. Im LSB sind mehrere Verbände, Ministerien und Gewerkschaften vertreten. Ziel ist eine Position aus einem gesamtgesellschaftlichen Diskurs zu Bildungsthemen zu finden. Vertreten sind
Der Landesschülerbeirat (LSBR) ist ein Beratungsgremium des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. Dort vertritt das Gremium in allen Fragen und Angelegenheiten des Erziehungs- und Unterrichtswesens die Interessen aller 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler.
Darüber hinaus nimmt der LSBR die Aufgaben der baden-württembergischen Schülervertretung wahr. Dazu steht er im ständigen Austausch mit Polik und Verbänden.
Der LandesSchülerKongress (LSK) gibt Schüler:innen aus ganz Baden-Württemberg die Möglichkeit, sich zu vernetzen. An zwei Kongresstagen bietet der LSK Podiumsdiskussionen mit Politikern und Workshops, bei denen neue Ideen für die Schule oder SMV gesammelt werden können. Dazu gibt es am ersten Abend ein cooles Abendprogramm, bei dem man sich mit den anderen Teilnehmern des LSK austauschen kann.
In Baden-Württemberg gibt es drei verschiedene “Niveaustufen”. Sie kommen vom ursprünglichen dreigliedrigen Schulsystem (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) und übersetzen dies nun in eine schulartunabhängige Differenzierung.
Das “mittlere Niveau” (M-Niveau) entpricht dem Zielbild der Realschule mit den Abschluss der mittleren Reife.
Der/Die Ministerialdirektor:in vertritt den/die Minister:in und leitet die Verwaltung im Ministerium. Er/Sie arbeitet damit in der Schnittstelle zwischen Politik und Verwaltung.
Wer Abgeornete:r im Deutschen Bundestag ist, darf den Namenszusatz “MdB” tragen. Das heißt, dass diese Person Mitglied des Deutschen Bundestages, also gewählte:r Abgeordnete:r ist.
…das ist in einem Ministerium der/die Abteilungsleiter:in. Ein Ministerium besteht aus verschiedenen Abteilungen, die jeweils ein größeres Thema bearbeiten. Eine Abteilung gliedert sich dann wiederum in Refereate, die sich dann um die Teilbereiche kümmern.
Wer Abgeornete:r im Landtag ist, darf den Namenszusatz “MdL” tragen. Das heißt, dass diese Person Mitglied des Landtags, also gewählte:r Abgeordnete:r ist.
Der/Die Minister:in ist Chef eines Ministeriums. Er/Sie leitet das Haus politisch und gibt Ziele aus. Ein:e Minister:in wird durch den/die Ministerpräsident:in berufen und durch den baden-württembergischen Landtag bestätigt.
Wie können Schüler:innen zur Schülermitverantwortung motiviert werden? Das ist keine leichte Aufgabe – sowohl für die engagierten SMV’ler:innen, als auch für alle weiteren Beteiligten wie Eltern, Lehrer:innen und Schulleitung. Aus eurer eigenen Praxiserfahrung ist euch diese Schwierigkeit bestimmt gut bekannt. Oftmals gibt es einen „harten Kern“ eine kleine Gruppe engagierter Schüler:innen die sich aktiv an schulischen Gemeinschaftsaufgaben beteiligen. Eine stille Mehrheit findet das Engagement der SMV'ler:innen und die Mitwirkungsmöglichkeiten in der Schule zwar gut ist selbst aber nicht aktiv.
Kontakte pflegen
Es gibt viele Beispiele – gerade in der Schule – in denen Schüler:innen aktiv und engagiert arbeiten. Sie lassen sich besonders dann einfach motivieren wenn ihre altersgemäßen Interessen angesprochen werden und wenn jugendgemäße Arbeitsweisen angewendet werden. Außerdem ist für die Motivation zum Engagement in der Schule die „soziale Komponente“ der SMV-Arbeit ein ganz wichtiger Aspekt junge Menschen gehen gerne in die Schule und erfahren sie als etwas Sinnvolles, weil sie dort ihre Freunde treffen können. Der Unterricht selbst und das Verhältnis zu den Lehrer:innen spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Es besteht also unter den Schüler:innen ein großer Bedarf im sozialen Umgang und in der Kommunikation. Schule als sozialer Treffpunkt spielt eine ganz wichtige Rolle.
In der SMV-Arbeit solltet ihr an dieses starke Kontaktbedürfnis anknüpfen. Für die SMV heißt das, Begegnungen zu schaffen, Gemeinschaften zu bilden und gemeinsame Unternehmungen und Aktivitäten zu ermöglichen. Das führt aus der passiven Konsumentenhaltung heraus in eine aktive gestaltende Rolle und gibt den Tätigkeiten in der SMV einen Sinn. Dabei ist der erste Schritt, die neue Klasse, den frisch gewählten Schülerrat und die Klassen- oder Jahrgangsstufe zu einem funktionierenden, gruppendynamischen Team zu formen.
Teambildung fördern
Erst wenn aus der SMV eine echte Gemeinschaft oder ein Team geworden ist, könnt ihr mit der eigentlichen Arbeit richtig durchstarten. Dann können auch aufwändigere Projekte oder Aktionen geplant und durchgeführt werden, bei der alle an einem Strang ziehen müssen. Was die Gruppe macht sollte deshalb die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen und von allen mitgetragen werden. Außerdem solltet ihr darauf achten, dass ihr alle Gruppenmitglieder gleichberechtigt einbindet. Der gruppendynamische Aspekt spielt eine wichtige Rolle. Ihr solltet hinhören, hineinhören, nicht nur Vorhandenes weiterführen, sondern auch Neues schaffen, Praktisches und Theoretisches zum Zuge kommen lassen und Talente und Begabungen einbinden.
Auf die SMV’ler:innen eingehen
Geht auf die Fähigkeiten ein, die jeder einzelne in die Gruppe mit einbringt. Die Gruppenmitglieder sollten selbstständig arbeiten können, um Selbstverantwortung und selbstständiges Denken zu entwickeln und um eigenverantwortliches Handeln zu erlernen. Bei der Suche nach geeigneten Aufgaben für die Gruppenmitglieder solltet ihr deren Wissen und Können beachten. Mit Aufgaben, die zwar fordern, aber nicht überfordern, könnt ihr eure Mitstreiter anspornen. Erreichte Ziele und gemeinsame
Erfolge motivieren dann ganz besonders, wenn die bewältigten Aufgaben auch eine Herausforderung dargestellt haben. Außerdem fordern sie die Eigeninitiative und bieten die Möglichkeit, die eigenen Fertigkeiten zu erproben und weiter zu entfalten.
Lob und Anerkennung
Bei der SMV-Arbeit ist es sehr wichtig, die Engagierten zu ermutigen und zu motivieren, indem ihr ihnen Wertschätzung und Dank ausspricht. Jede:r SMV'ler:in engagiert sich ehrenamtlich und setzt sich dabei in seiner/ihrer Freizeit für die Mitschüler:innen ein. Schon alleine das hat Anerkennung verdient und ist keineswegs eine Selbstverständlichkeit. Auch wenn mal etwas nicht so klappt, wie es vielleicht gewünscht war, sollte die negative Kritik nicht im Vordergrund stehen. Denkt daran, dass die SMV ja für die Schüler:innen ein Lernfeld darstellt. Deshalb kann man auch nicht erwarten, dass alles perfekt funktioniert und dass die SMV'ler:innen bereits alles können. Konzentriert euch lieber auf die positiven Dinge und auf das, was gut gelaufen ist. Das hat Anerkennung verdient!
Die gerade beschriebenen Aktivitäten, die die Motivation der SMV'ler:innen fördern, können von der SMV selbst ausgehen. Darum sollten sich vor allem der/die Schülersprecher:innen und die Verbindungslehrkräfte kümmern. Doch auch die Schule, das heißt vor allem die Schulleitung, kann einen entscheidenden Beitrag leisten. Denn persönliches Engagement für die Allgemeinheit ist keine Selbstverständlichkeit und sollte deswegen von den Schulen ganz besonders gefördert und mit Motivation und Anerkennung unterstützt werden. Erfolge der Schüler:innen sollten besonders hervorgehoben werden, das heißt, soziales Engagement in der Schule positiv herauszustreichen, bekannt zu machen und zu loben, wo immer sich die Möglichkeit bietet. Das kann geschehen durch:
Ein:e Ministerialrat:in ist einfach ein:e Beamte:r “im gehobenen Dienst”, der/die im Ministerium arbeitet.
Um eine stabile und erfolgreiche SMV aufzubauen und zu erhalten, wird neben engagierten Mittel- und Oberstufenschüler:innen auch ein tatkräftiger Nachwuchs gebraucht. Wie also bindet man gerade Fünft- und Sechstklässler, die mit der Schule und der SMV noch nicht so vertraut sind, in die SMV ein?
Wie die einzelnen Schüler:innen der SMV gegenüberstehen, hängt nicht nur von ihren Erfahrungen mit der SMV ab, sondern - vor allem bei den Fünftklässler:innen - von der Art wie sie darüber informiert wurden oder wie sie davon erfahren haben. Deshalb ist es sinnvoll, sich gleich zu Beginn des neuen Schuljahres, am besten in den ersten beiden Schulwochen, Zeit zu nehmen, um die neuen fünften Klassen über die SMV zu informieren. Ihr könnt die Klassenlehrer:innen bitten, euch eine Stunde zur Verfügung zu stellen, in der ihr die einzelnen Klassen mit in euren SMV-Raum nehmt und sie dort informiert und sie Fragen stellen lasst. Wenn ihr selbst begeistert seid, springt die Begeisterung auf eure Zuhörer:innen automatisch über. Wichtig ist, dass in der SMV Raum für das Engagement der Fünftklässler:innen ist. Sie müssen die Möglichkeit haben, ihre Begeisterung direkt in die SMV-Arbeit mit einzubringen. Dazu bietet es sich an eine:n Unterstufensprecher:in für die Klassenstufen 5 bis 7 zu wählen. Eine weitere Möglichkeit bietet die „Mini-SMV“.
Das Projekt „Mini-SMV“
Um gezielt die jüngeren Schüler:innen in der SMV anzusprechen, kann das Konzept der so genannten „Mini-SMV“ verwendet werden. Die Mini-SMV richtet sich speziell an Schüler:innen der Klassenstufen 5 bis 7. Dort kann besonders auf ihre Wünsche und Interessen eingegangen werden. Unter Leitung von zwei bis vier älteren Schüler:innen werden hier zusammen mit den Jüngeren kleinere Projekte geplant und durchgeführt. Beispiele dafür sind:
Die Schüler:innen erfahren in der Mini-SMV, dass ihnen etwas zugetraut wird und dass sie gemeinsam etwas auf die Beine stellen können. Das führt zu einer oft lange währenden Bindung an die SMV, was das Ziel des Projekts „Mini-SMV“ sein soll.
Generationswechsel
Bei jedem/jedem SMV’ler:in kommt irgendwann der Punkt, an dem er die Schule verlässt und somit die SMV-Arbeit nicht weiter unterstützen kann. Deshalb ist ein gut durchdachtes Generationswechsel-Modell eine sehr gute Möglichkeit, den „SMV-Nachwuchs“ optimal in die SMV-Arbeit einzuarbeiten. Beim Generationswechsel-Modell werden, am besten am Ende des SMV-Seminars, Generationenteams gebildet. Jedes Team besteht aus einem erfahrenen SMV’ler:innen und einem „Neuling“. Der/Die erfahrene SMV’ler:in nimmt den „Neuling“ mit zu Schülerratssitzungen, erklärt ihm/ihr, wie die SMV funktioniert und steht immer für Fragen zur Verfügung. Die Generationenteams sollten sich zu Beginn bereits kennen, um sicher zu stellen, dass sie sich verstehen. Der Vorteil daran ist, dass die jüngeren SMV-Mitglieder nicht auf sich allein gestellt sind und stets der älteren Schüler:innen zur Seite stehen haben.
Ganz ähnlich funktionieren die „SMV-Patenschaften“, bei denen sich ältere SMV’ler:innen um die jüngeren kümmern. Dabei geht es zwar meistens mehr darum, dass sich die Jüngeren in der SMV wohl fühlen und eine Ansprechperson bei Sorgen und Problemen haben. Allerdings kann auch bei so einer Patenschaft ein Schwerpunkt auf die Wissensvermittlung gelegt werden. Die SMV kann den/die Pat:in ganz gezielte Hinweise geben, wie sie ihr Wissen an die nächste Generation weitergeben können: beispielsweise durch regelmäßige Gespräche oder durch das Dokumentieren der eigenen Arbeit, wobei alle Unterlagen an die Nachfolger:innen weitergegeben werden.
Einstieg über Projekte
Viele Schüler:innen finden einfach nicht den richtigen Zugang zur SMV. Gründe dafür können Ungewissheit, Desinteresse und vieles mehr sein. Die Themen und Projekte der SMV sprechen nicht jeden an. Es gibt aber mit Sicherheit viele Schüler:innen, die auch neue
Ideen oder Projektvorschläge haben, diese aber nicht umsetzen. Diese Schüler:innen können den Einstieg in die SMV über ihr eigenes Projekt finden. Schüler:innen, die aktiv einen Sport betreiben, können beispielsweise ein Turnier für ihre Sportart organisieren und durchführen. Hat ein Schüler:innen ein bestimmtes Interessengebiet, kann er einen Vortrag oder Infotag veranstalten. Dadurch erfahren Schüler:innen, die noch
nichts oder wenig mit der SMV zu tun hatten, von den Möglichkeiten der Mitgestaltung des Schulalltags. Sie bekommen Verantwortung übertragen und wirken aktiv am Schulleben mit. Der Erfolg des eigenen Engagements wird klar: man kann Schule mitgestalten und etwas bewegen. Mit dieser neuen Motivation wird das Interesse an der SMV-Arbeit geweckt und man kann die Schüler:innen an die SMV heranführen.
Direkter Kontakt
SMV-Brett, Infoblätter, Homepages und soziale Netzwerke sind gute Möglichkeiten, um über die SMV zu informieren und für sie zu werben. Jedoch bleibt es bei einer meist unpersönlichen Information. Sprecht deshalb eure Mitschüler:innen direkt an. Geht gezielt auf Schüler:innen zu, die sich bereits in anderen Bereichen - AGs, Sport, Musik - engagieren und fragt, ob sie nicht in der SMV mitarbeiten wollen. Ein gutes, persönliches Gespräch ist nicht durch eine noch so tolle Homepage zu ersetzen. lm Gespräch fühlen sich eure Mitschüler:innen persönlich angesprochen. Ihnen wird gezeigt, dass ihr ihnen etwas zutraut und dass deren bisheriges Engagement positiv auffiel. Und: ein Infoblatt kann man schnell zur Seite legen; wenn die Schülersprecher:innen aber vor einem steht, wird er bestimmt nicht zur Seite geschoben.
Um die SMV-Arbeit in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, kann die SMV Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Das bedeutet meistens, dass ihr mit der örtlichen Zeitung zusammenarbeitet und dort einen Artikel veröffentlicht. Das können Veranstaltungshinweise sein, aber auch Berichte oder Reportagen über eure Projekte und Initiativen sind möglich. Gerade kleinere Zeitungen, die einen starken lokalen Bezug haben, berichten in der Regel gerne über engagierte jugendliche, die im Stadtbezirk oder in der Gemeinde etwas auf die Beine stellen. Deshalb hat die SMV gute Chancen, dass die Artikel über ihre Arbeit auch tatsächlich abgedruckt werden.
Wenn ihr einen Artikel in der Zeitung platzieren möchtet, solltet ihr am besten mit den in Frage kommenden Zeitungen telefonieren. Lasst euch dort den richtigen Ansprechpartner für euer Thema geben und bringt in Erfahrung, in welcher Form ein Artikel möglich ist:
Gerade bei Veranstaltungen, zu denen neben den Lehrer:innen, Eltern und Schüler:innen die gesamte Öffentlichkeit eingeladen ist, hat ein Zeitungsartikel eine große Wirkung. Dadurch könnt ihr viele Personen aus dem unmittelbaren Umfeld der Schule ansprechen. Manchmal nimmt dann auch ein Redakteur der Zeitung an der Veranstaltung teil und berichtet im Nachhinein über die Aktion.
Die SMV kann darüber hinaus auch Öffentlichkeitsarbeit betreiben, indem sie selbst Werbung macht für ihre Aktionen und Veranstaltungen. Ihr könnt Flyer und Plakate auch außerhalb der Schule verteilen, beispielsweise in Jugendtreffpunkten, in Cafés, an Kiosken oder beim Bäcker um die Ecke. Informiert euch aber immer vorher, ob ihr die Flyer und Plakate dort auch wirklich auslegen oder aufhängen dürft!
Passives Wahlrecht, bedeutet, dass man passiv an der Wahl teilnimmt. Also gewählt werden kann. Dies steht jedoch nicht zwangsweise im Wiederspruch zum aktiven Wahlrecht.
PISA (Programme for International Student Assessment) ist die größte internationale Schulleistungsstudie. Rund 600.000 Schülerinnen und Schüler aus 79 Ländern und Regionen haben 2018 daran teilgenommen. PISA fragt nicht Faktenwissen ab, sondern testet, ob die Teilnehmenden ihr Wissen anwenden und Informationen sinnvoll verknüpfen können – Schlüsselkompetenzen, um in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts erfolgreich zu sein. Die PISA-Studie findet alle drei Jahre statt und umfasst die Bereiche Lesekompetenz, Mathematik und Naturwissenschaften. Jeweils einer der drei Bereiche bildet alternierend den Schwerpunkt.
Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte! Gut gestaltete Plakate sind daher auch in der Schule ein wirksames Werbemittel, um das „Augentier“ Mensch auf SMV-Anliegen und -Aktionen aufmerksam zu machen.
Hier einige Tipps zur Gestaltung von Plakaten:
Aber was nützt das schönste Plakat, wenn es keiner sieht? Wählt deshalb publikumswirksame Plätze zum Aufhängen aus, zum Beispiel den Eingangsbereich, die Pausenhalle, das SMV-Brett, eine Litfaßsäule oder SMV’ler:innen als Plakatträger. Vor dem „Plakatieren“ müsst ihr euch aber unbedingt mit den Verbindungslehrer:innen und der Schulleitung absprechen.
Damit ihr auch beim nächsten Mal wieder Plakate aufhängen dürft, solltet ihr ältere Plakate wieder abnehmen und die Klebereste vollständig entfernen – dann freut sich auch der/die Hausmeister:in.
Die Primarstufe umfasst Klassenstufen 1 bis 4 (Grundschule).
Protokolle von Schülerratssitzungen geben einen guten Überblick über die geleistete Arbeit und informieren gleichzeitig alle Klassensprecher:innen, die Lehrer:innen, die Schüler:innen und die Schulleitung über die Ergebnisse der SMV-Arbeit. Außerdem sind sie wichtige Informationsquellen für die nachfolgenden SMV’ler:innen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt ähnliche Themen behandeln. Deshalb sollte von jeder Schülerratssitzung ein Protokoll angefertigt werden. Das können abwechselnd die Klassensprecher:innen übernehmen oder die SMV wählt eine Schriftführung (können auch mehrere Personen sein) für diese Aufgabe. Wenn die SMV möchte, kann sie sich für eine Methode entscheiden und das in der SMV-Satzung festhalten. Beim Schreiben der Protokolle können die Verbindungslehrer:innen helfen, indem sie Tipps gehen, was noch zusätzlich in das Protokoll aufgenommen werden könnte.
Protokolle sind eine sehr wichtige Informationsgrundlage für alle am Schulleben Beteiligten, deshalb sollten sie öffentlich ausgehängt werden. Das kann zum Beispiel am schwarzen Brett, in den Klassenzimmern, im SMV-Zimmer oder durch Wandzeitungen geschehen.
Das Protokoll sollte mindestens enthalten
Es gibt verschiedene Protokolltypen, die gängigsten sind Verlaufsprotokolle, Kurzprotokolle und Beschlussprotokolle. Ein Verlaufsprotokoll hält den genauen Ablauf der Diskussionen und die verschiedenen Argumente fest, die im Laufe des Gesprächs genannt wurden. Dort können auch Redebeiträge wörtlich wiedergegeben werden. Ein Kurzprotokoll fasst nur das Ergebnis der Diskussion zusammen, dort wird zu jedem Beschluss meistens eine Begründung angegeben. Für die SMV reicht aber meistens schon ein Beschluss- oder Ergebnisprotokoll aus, das nur die gefassten Beschlüsse im Wortlaut enthält.
Der Qualipass ist deine Dokumentenmappe für Aktivitäten und erwobene Fähigkeiten außerhalb des Unterrichts. Hier gehört auch die SMV-Mitarbeit rein, das heißt durch den Qualipass kannst du dein Engagement in der SMV dokumentieren und sichtbar machen.
Ein spezielles Zertifikat für dein Engagement in der Schule und für die Mitarbeit in der SMV findest hier unter dem Punkt "Vorlagen für Schulen und Engagement an Schulen"
Mehr Infos findest du unter qualipass.de
Ein sehr gutes Beispiel für Demokratie in der Schule ist der „runde Tisch“, an dem Lehrer:innen, Eltern und Schüler:innen zusammenkommen. Er muss zwar nicht aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen eingerichtet werden, hat sich aber an vielen Schulen etabliert, um die Kommunikation und das Miteinander der verschiedenen Gruppen an der Schule zu fördern.
Ein runder Tisch ist eine offene Runde von Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen; auch die Schulleitung sollte vertreten sein. Dort besteht die Möglichkeit zum Gespräch zwischen allen am Schulleben Beteiligten. Über gemeinsame Vorhaben kann genauso wie über verschiedene Ansichten und Interessen gesprochen werden, man die weiteren Anwesenden auch persönlich kennen und dadurch entsteht eine sehr positive Atmosphäre. Man kann in zwangloser Atmosphäre beisammensitzen, einander kennen lernen und Gespräche führen – kurz: „nebeneinander sitzen, statt einander gegenüber zu stehen“. Allerdings ist der runde Tisch kein Beschlussorgan. Um einen runden Tisch ins Leben zu rufen, kann die SMV die Initiative ergreifen. Zusammen mit einigen Lehrer:innen und Eltern kann ein erstes Treffen vorbereitet werden, zu dem alle Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen eingeladen sind. Anschließend sollte sich der runde Tisch in größeren Abständen regelmäßig einfinden, meistens findet er zwei bis drei Mal im Schuljahr statt. Denkt daran, die Einladungen nicht nur öffentlich auszuhängen, sondern sie vor allem auch an die verschiedenen Gremien in der Schule weiter zu gegeben: Schülerrat, Gesamtlehrerkonferenz und Elternbeirat. Für das Treffen ist es schön, wenn ihr etwas zu Essen und zu Trinken bereitstellt, das schafft gleich eine freundliche Atmosphäre. Sprecht euch am besten mit den Eltern und Lehrer:innen ab, ob die dabei entstandenen Kosten gemeinsam getragen werden können.
Mehr Infos zur Regionalen Schülervernetzung hier: Arbeitskreise der Schüler (vgl: § 69 Abs. 4 Schulgesetz)
Immer wenn in Gesetzestexten von "soll" die Rede ist, ist damit nicht das "alltags-soll" gemeint. Sondern in diesem Fall bedeutet dies, dass es unbedingt gemacht werden muss, wenn es nicht anders geht.
Die SMV-Satzung ist von großer Bedeutung für jede SMV, da nicht alles im Schulgesetz oder der SMV-Verordnung fest vorgeschrieben ist. Sie kann beispielsweise Regelungen über die Wahl der Schülervertreter:innen und der Verbindungslehrer:innen beinhalten, aber auch sonstige Vereinbarungen und Regeln für die Arbeit der SMV. Durch die eigene Satzung hat SMV die Gelegenheit, die eigenen Arbeitsstrukturen selbstbestimmt zu gestalten und sich eigene Regeln zu geben, die nicht „von außen“ diktiert werden. Deshalb stellt die Satzung eine Bereicherung für die SMV und kein unnötiges Regelwerk dar. Außerdem gibt sie die nötige Sicherheit bei Verfahrensfragen und bewirkt, dass man sich als Schülervertreter:in bei der eigenen Arbeit auf eine schriftliche Grundlage berufen kann.
Sollte noch keine Satzung vorhanden sein, kann sie vom Schülerrat zu jeder Zeit erarbeitet und in Kraft gesetzt werden. Sie bedarf keiner Genehmigung durch ein Organ in der Schule. Jedoch müssen vor ihrem Inkrafttreten der Schulleitung, den Verbindungslehrer:innen, der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden (vgl. § 1 Abs. 7 SMV-VO).
Des Weiteren regelt die Satzung die Arbeitsweise der Schülermitverantwortung. Sie kann dabei insbesondere Bestimmungen treffen über:
In der Satzung können keine Bereiche geregelt werden, die bereits rechtlich verbindlich festgelegt sind. Beispielsweise haben bei Abstimmungen alle Mitglieder des Schülerrats das gleiche Stimmrecht und der/die Schülersprecher:in soll spätestens in der siebten Unterrichtswoche gewählt werden.
Das Schulcurriculum ergänzt die verbindlichen Vorgaben des Kerncurriculums. Dabei können einzelne Aspekte vertieft werden, oder es werden neue Kompetenzen und Fähigkeiten aufgenommen, die das Kerncurriculum nicht explizit vorsieht.
Außerdem werden in das Schulcurriculum Inhalte aufgenommen, die für die jeweilige Schule besonders wichtig sind und die sie deshalb ihren Schüler:innen vermitteln möchte. Für die Umsetzung des Schulcurriculums erhält die Schule eine bestimmte Anzahl an Stunden, die sie frei auf verschiedene Fächer verteilen kann. So erhält die Schule den nötigen Freiraum, um ihr eigenes Profil und ihre eigenen Schwerpunkte in der Praxis umzusetzen.
Das Schulcurriculum ist ein zentrales Element der Qualitätsentwicklung an der Schule, denn es muss genauso weiterentwickelt werden wie alle anderen Bereiche der Schule. Es kann von Lehrer:innen, Schüler:innen und Eltern gemeinsam erarbeitet werden.
Insbesondere sollten die Schüler:innen die Möglichkeit haben, ihre Ideen, Vorstellungen und Wünsche mit einzubringen. Um dabei mitzuwirken, könnte die SMV mit Unterstützung der Verbindungslehrer:innen eigene Vorschläge erarbeiten, welche Elemente ein Schulcurriculum beinhalten muss. Das kann zum Beispiel in einer eigens dafür eingerichteten Arbeitsgruppe geschehen, die ihre Vorschläge dann mir Zustimmung der SMV an die Schulleitung übergibt. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass einige Schülervertreter:innen direkt zusammen mit Lehrer:innen und Eltern das Schulcurriculum erarbeiten.
Vielfach wird das Erstellen des Schulcurriculums nur als Aufgabe der Lehrer:innen gesehen. Im Lehrerkollegium wird dann oft eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich darum kümmert. In welcher Form die SMV dabei mitarbeiten und sich einbringen kann, muss je nach Situation entschieden werden. Am besten ist es, wenn die SMV zusammen mit den Verbindungslehrer:innen auf die Schulleitung und das Lehrerkollegium offen zugeht und ihren Wunsch äußert, sich beim Schulcurriculum einzubringen. Dann kann überlegt werden, wie die Zusammenarbeit organisiert werden soll, z.B. direkt Lehrer:innen eine gemeinsame Arbeitsgruppe oder über einen Runden Tisch, an dem die Vorschläge der einzelnen Gruppen diskutiert werden. Letztlich ist festhalten, dass die Entwicklung schuleigener Curricula im Rahmen des Bildungsplanes gemäß § 47 Abs. S Nr. 6 SchG der Zustimmung durch die Schulkonferenz bedarf.
Du hast Lust, dich an deiner Schule zu engagieren? Du möchtest dich weiter entwickeln und Kompetenzen erwerben, die dich vorwärtsbringen? Du willst ein Zertifikat, welches dir bei Bewerbungen von Nutzen sein kann ? Dann bist du beim Schülermentorenprogramm genau richtig! Gerade an Ganztagsschulen bieten sich vielfältige Möglichkeiten für die SMV, eigene Angebote für die Schüler:innen ins Leben zu rufen. Das können zum Beispiel AGs, Projekte oder Veranstaltungen sein. Die nötigen Fähigkeiten und Kompetenzen für ein solches Angebot können die Schüler bei der Ausbildung zum Schülermentor erwerben. Durch die umfassenden Qualifizierungsprogramme erhältst du außerdem die von der Wirtschaft immer stärker nachgefragten Schlüsselqualifikationen wie Führungsverantwortung, Teamfähigkeit, Toleranz und Selbständigkeit. Die Mentorenprogramme bieten außerdem die Möglichkeit, im Beiblatt zum Zeugnis ehrenamtliches Engagement auch in Verbänden und Vereinen zu dokumentieren.
Das Schülerparlament ist eine besondere Arbeitsform, die in der SMV angewendet werden kann, um Meinungen und Positionen zu diskutieren und um neue Impulse für die inhaltliche Arbeit des Schülerrats zu erhalten. Im Schülerparlament können alle Schüler:innen der Schule zusammenkommen, um ihre Anliegen zu diskutieren. Jede:r Schüler:in hat Teilnahmerecht, Rederecht und das Recht, Anträge zu stellen. Die Sitzungen laufen in einem sehr formellen Rahmen ab und orientieren sich stark an der Arbeitsweise offizieller Parlamente. Das kann das Schülerparlament für viele Schüler:innen interessant machen, die sich für Politik und demokratische Arbeitsweisen interessieren. Außerdem bedeutet ein Schülerparlament, das explizit für die Diskussion inhaltlicher Themen vorgesehen ist, eine Entlastung für den Schülerrat. Der Schülerrat, der als legitimiertes Gremium Beschlüsse fassen kann, kann dann auf die Diskussionsergebnisse des Schülerparlaments aufbauen.
Das Schülerparlament ist kein Ersatz für den Schülerrat und sollte von ihm auch deutlich abgegrenzt werden. Wichtigstes Merkmal des Schülerrats ist, dass er legitimierte Beschlüsse fassen kann. Beim Schülerparlament ist das anders: seine Beschlüsse müssen vom Schülerrat bestätigt werden. Das Schülerparlament sollte auch nicht als „Konkurrenz“ zum Schülerrat ohne dessen Wissen gestartet werden. Am besten ist es, wenn das Schülerparlament mir Unterstützung des Schülerrats und der erfahrenen Schülervertreter:innen ins Leben gerufen wird. Sie sollten von Anfang an eine Aufgabenverteilung vornehmen und auf dieser Basis die Arbeit des Schülerparlaments organisieren.
Das Schülerparlament besteht aus dem Plenum und einem Präsidium. Zum Plenum gehören alle Schüler:innen der Schule, die sich hier einbringen dürfen und sollen! Das Präsidium wird vom Plenum gewählt und ist für die Organisation des Schülerparlaments zuständig. Es hat zum Beispiel die Einladungen zu den Sitzungen, die Vorbereitung der Tagesordnung, das Leiten der Sitzungen und die Weitergabe der Beschlüsse an den Schülerrat zur Aufgabe. Wie das Präsidium zusammengesetzt ist und wie es gewählt wird, kann das Schülerparlament selbst entscheiden. Dazu kann das Plenum eine eigene Satzung und eine Wahlordnung beschließen, in der auch Abstimmungsmodalitäten und andere organisatorische Fragen geregelt werden können.
Das Schülerparlament gibt der Schülerschaft die Möglichkeit, sich in besonderer Weise mit demokratischen Arbeitsweisen vertraut zu machen. Im Schülerparlament können die Anliegen, Ideen und Wünsche der Schüler:innen wie in einem echten Parament behandelt und diskutiert werden: dort werden Anträge eingebracht, Positionen diskutiert, Stellungnahmen erarbeitet und Beschlüsse gefasst. Das gibt euch die Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln mit demokratischen Prozessen und den damit verbundenen politischen Spielregeln. In einem solchen Schülerparlament erfahren die Schüler:innen:
Wenn ihr das Schülerparlament einberufen wollt, ist es sinnvoll, euch darüber vorab mit euren Verbindungslehrer:innen abzustimmen.
... sind alle, die Schüler:in sind und von Schüler:innen gewählte Ämter wahrnehmen. Also Klassen-, Kurs-, Stufen-, Schülersprecher:innen, Mitglieder des Landesschülerbeirates und die, die sich in Regionalen Schülervernetzungen engagieren.
Auch zusätzlich zu dem rechtlich vor gegebenen Rahmen, in dem die Mitbestimmung an der Schule stattfindet, können Strukturen geschaffen werden, über die Schüler:innen an der Gestaltung des Schullebens beteiligt werden können. Ein besonders innovativer Ansatz ist das Konzept eines Schulparlaments, in dem alle an der Schule beteiligten Gruppen gleichberechtigt vertreten sind. Allerdings sieht das Schulgesetz das Schulparlament institutionell nicht vor.
Ein solches Schulparlament wurde beispielsweise an der Integrierten Gesamtschule Ernst Bloch in Ludwigshafen eingerichtet.
Nach der zweijährigen „Probezeit“ wurde das Schulparlament sogar als feste Institution eingerichtet, da die Schule überaus positive Erfahrungen gemacht hat mit dem Schulparlament. Dort konnten die demokratischen Prozesse an der Schule gestärkt und das Zusammenwirken von Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen nachhaltig gefordert werden.
Das Schulparlament setzt sich dort folgendermaßen zusammen:
Insgesamt haben also 43 Mitglieder mit Sitz und Stimme im Schulparlament. Die Anzahl der Abgeordneten ist bewusst gewählt, denn jede Gruppe soll sich gleichberechtigt einbringen können und die gleichen Chancen haben. Vor allem erfahren die Schüler:innen dadurch eine Aufwertung ihrer Position. Nun ist auch ihre individuelle Meinung gefragt und ihre Stimme wird gleich gewichtet wie die der Eltern und Lehrer. Die Schulleitung hat beratende Funktion
Fahrplan zur Einrichtung eines Schulparlaments: