In jeder Klasse (ab Jahrgangstufe 5) werden ein:e Klassensprecher:in sowie ein:e Stellvertreter:in gewählt. Ihre Aufgabe ist es, die Belange der Klasse in der Schule zu vertreten. Als Klassensprecher:in übernimmst du verschiedene Aufgaben innerhalb und außerhalb der Klasse. Du hast ein verantwortungsvolles Amt und kannst – wenn du deine Aufgabe ernst nimmst – mitbestimmen und auch viel erreichen.
Aufgaben:
Sprachrohr der Klasse: Ein:e Klassensprecher:in sagt den Lehrern und der Schulleitung, was die Klasse denkt und braucht. Wenn die Klasse ein Problem oder eine Idee hat, spricht er oder sie darüber mit den Lehrern.
Informationen weitergeben: Er oder sie teilt der Klasse wichtige Infos mit, die von Lehrern oder der Schulleitung kommen.
Helfen bei der Organisation: Er oder sie hilft dabei, Klassenfahrten, Projekte oder Feste zu planen und zu organisieren.
Friedensstifter: Wenn es Streit in der Klasse gibt, hilft er oder sie dabei, den Streit zu schlichten und dafür zu sorgen, dass sich alle wieder gut verstehen.
Bei Sitzungen dabei sein: Er oder sie nimmt an Treffen teil, wo über wichtige Dinge der Schule gesprochen wird, und bringt da die Meinung der Klasse ein.
Gemeinschaft fördern: Er oder sie sorgt dafür, dass sich alle in der Klasse gut fühlen und zusammenhalten.
Die Aufgaben können von Schule zu Schule ein bisschen unterschiedlich sein, aber im Großen und Ganzen geht es darum, für die Klasse da zu sein und dafür zu sorgen, dass es allen gut geht.
Handout zur Wahl des/der Klassensprecher:in. (Am besten in der ersten Schulwoche an alle Klassenlehrer:innen austeilen)
Wer darf kandidieren?
Alle Schüler:innen einer Klasse können sich selbst aufstellen oder von anderen vorschlagen lassen.
[Fundstelle: §4 Abs. 3 SMVV]
Wer darf wählen?
Die gesamte Klasse (Klassenschülerversammlung), jede:r hat pro Wahlgang eine Stimme.
[Fundstelle: §4 Abs. 3 SMVV]
Wann wird gewählt?
An allgemeinbildenden Schulen muss bis zum Ende der 3. Schulwoche, an beruflichen Schulen mit Blockunterricht Ende der 2. Schulwoche gewählt werden.
[Fundstelle: §3 Abs. 3 SMVV]
Wie wird gewählt?
Es gelten die demokratischen Wahlgrundsätze (frei, allgemein, gleich, geheim, unmittelbar). Es gibt 2 voneinander getrennte Wahlgänge, es darf nicht nach Geschlecht sortiert werden. Im 1. Wahlgang wird der/die ordentliche:r Klassensprecher:in, im 2. Wahlgang ihr/sein Stellvertreter:in gewählt.
[Fundstelle: §5 Abs. 1 SMVV]
Wer leitet die Wahl?
Die Wahlen werden geschäftsführend durch den/die „Alt-Klassensprecher:in“ geleitet, sollte diese:r ausgeschieden sein, so führt dies ihr/sein Stellvertreter, sollte diese:r ausgeschieden sein, so führt dies die Klassenlehrkraft.
[Fundstelle: §4 Abs. 2 SMVV]
Wer gewinnt die Wahl?
Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit ist ein weitere Wahlrunde erforderlich.
[Fundstelle: §5 Abs. 2 SMVV]
Als Klassensprecher:in solltest du
Du solltest nicht
innerhalb der Klasse
außerhalb der Klasse
nicht deine Aufgabe