Substantiv, der, Lautschrift: [ˈʃyːlɐʃprɛçɐ]
Substantiv, die, Lautschrift: [ˈʃyːlɐʃprɛçərɪn]
Aus der Mitte der Schülerschaft gewählte Person, die die Interessen der Schüler:innen vertritt.
An jeder Schule gibt es eine:n Schülersprecher:in sowie ein bis mehrere Stellvertreter:innen. Ihre Aufgabe ist es die Interessen der Schülerschaft gegenüber den verschiedenen Akteuren zu vertreten.
Als Schülersprecher:in übernimmst du verschiedene Aufgaben innerhalb der Schule. Du bist Ansprechpartner für Schulleitung, das Lehrerkollegium, Schüler:innen, Eltern, Sekretariat, Hausmeister:in und natürlich der SMVler:innen der eigenen sowie anderer Schulen. Außerdem berufst du den Schülerrat ein, leitest die Sitzungen und bist verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse.
Wer darf kandidieren?
Als 1. Schülersprecher:in dürfen alle Schüler:innen der Schule kandidieren. Die Anzahl der Stellvertreter:innen legt die SMV-Satzung fest, diese müssen jedoch Klassensprecher:innen sein. Man kann sich selbst aufstellen oder von anderen vorschlagen lassen. Die Anzahl der Stellvertreter:innen werden in der SMV-Satzung festgelegt.
[Fundstelle: §67 Abs 1 SchG]
Wer darf wählen?
Das ist von Schule zu Schule unterschiedlich und wird in der SMV-Satzung geregelt.
Urwahl: Alle Schüler:innen wählen den/die 1. und 2. Schülersprecher:in, alle weitere Stellvertreter:innen werden durch die Klassensprecher:innen gewählt.
Vertreterwahl: Die Klassensprecher:innen wählen die Schülersprecher:innen.
Wann wird gewählt?
An allgemeinbildenden Schulen muss bis zum Ende der 7. Schulwoche gewählt werden.
Wie wird gewählt?
Es gelten die demokratischen Wahlgrundsätze (frei, allgemein, gleich, geheim, unmittelbar). Es wird in getrennten Wahlgängen für jedes Amt gewählt, es darf nicht nach Geschlecht sortiert werden.
[Fundstelle: ]
Wer leitet die Wahl?
Die Wahlen werden geschäftsführend durch den/die „Alt-Schülersprecher:in“ geleitet, sollte diese:r ausgeschieden sein, so führt dies die Verbindungslehrkraft.
[Fundstelle: ]
Wer gewinnt die Wahl?
Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit ist ein weiterer Wahlgang erforderlich.
[Fundstelle: §5 Abs. 2 SMVV]
innerhalb der SMV
außerhalb der SMV