An jeder Schule gibt es eine:n Schülersprecher:in sowie ein bis mehrere Stellvertreter:innen. Ihre Aufgabe ist es die Interessen der Schülerschaft gegenüber den verschiedenen Akteuren zu vertreten.
Als Schülersprecher:in übernimmst du verschiedene Aufgaben innerhalb der Schule. Du bist Ansprechpartner für Schulleitung, das Lehrerkollegium, Schüler:innen, Eltern, Sekretariat, Hausmeister:in und natürlich der SMVler:innen der eigenen sowie anderer Schulen. Außerdem berufst du den Schülerrat ein, leitest die Sitzungen und bist verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse.
Aufgaben:
Vertretung aller Schüler:innen: Der/Die Schülersprecher:in spricht für alle Schüler:innen der Schule. Er:Sie bringt ihre Meinungen und Wünsche bei den Lehrer:innen und der Schulleitung vor.
Wichtiges mitteilen: Er oder sie gibt wichtige Informationen von der Schulleitung oder den Lehrer:innen an die Schüler:innen weiter.
Bei Schulprojekten helfen: Er oder sie hilft bei der Planung und Durchführung von Schulprojekten oder großen Veranstaltungen.
Schülerrat leiten: Der/Die Schülersprecher:in leitet den Schülerrat, wo Schüler:innen aus verschiedenen Klassen zusammenkommen, um über Schulsachen zu sprechen und Entscheidungen zu treffen.
Probleme lösen: Wenn es große Probleme oder Fragen gibt, die viele Schüler:innen betreffen, hilft er oder sie, diese zu lösen.
Schule nach außen vertreten: Manchmal vertritt er oder sie die Schule bei besonderen Anlässen oder Treffen mit anderen Schulen.
Als Schülersprecher:in ist man eine wichtige Person, die dafür sorgt, dass die Stimmen der Schüler:innen gehört werden und dass es an der Schule gerecht und fair zugeht.
Wer darf kandidieren?
Als 1. Schülersprecher:in dürfen alle Schüler:innen der Schule kandidieren. Die Anzahl der Stellvertreter:innen legt die SMV-Satzung fest, diese müssen jedoch Klassensprecher:innen sein. Man kann sich selbst aufstellen oder von anderen vorschlagen lassen. Die Anzahl der Stellvertreter:innen werden in der SMV-Satzung festgelegt.
[Fundstelle: §67 Abs 1 SchG]
Wer darf wählen?
Das ist von Schule zu Schule unterschiedlich und wird in der SMV-Satzung geregelt.
Urwahl: Alle Schüler:innen wählen den/die 1. und 2. Schülersprecher:in, alle weitere Stellvertreter:innen werden durch die Klassensprecher:innen gewählt.
Vertreterwahl: Die Klassensprecher:innen wählen die Schülersprecher:innen.
Wann wird gewählt?
An allgemeinbildenden Schulen muss bis zum Ende der 7. Schulwoche gewählt werden.
Wie wird gewählt?
Es gelten die demokratischen Wahlgrundsätze (frei, allgemein, gleich, geheim, unmittelbar). Es wird in getrennten Wahlgängen für jedes Amt gewählt, es darf nicht nach Geschlecht sortiert werden.
[Fundstelle: ]
Wer leitet die Wahl?
Die Wahlen werden geschäftsführend durch den/die „Alt-Schülersprecher:in“ geleitet, sollte diese:r ausgeschieden sein, so führt dies die Verbindungslehrkraft.
[Fundstelle: ]
Wer gewinnt die Wahl?
Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit ist ein weiterer Wahlgang erforderlich.
[Fundstelle: §5 Abs. 2 SMVV]
innerhalb der SMV
außerhalb der SMV