Geschichte der SMV

Geschichte

Von der Idee, Schülerinnen und Schüler mehr zu beteiligen, bis zum heutigen Tag war es ein langer Weg. Damit Demokratie an Schulen auch in der Schule gelebt wird, waren einige Stationen auf dieser Reise nötig und sie ist noch lange nicht vorbei.

Anfang 20. Jahrhundert
Schulsystem entsteht
Schulbehörde, Schulrat, Schulleiter, Lehrer … bestimmten in der Schule. Oberstes Gebot waren Ordnung und Disziplin, die Schülerinnen und Schüler hatten sich dem unterzuordnen und das zu lernen, was man von ihnen erwartete.
Folgendes Beispiel soll diese Sichtweise verdeutlichen: Anweisungen eines Schulrats, 1903:

„Damit jegliche Störung des Unterrichts unmöglich gemacht werde, hat der Lehrer… darauf zu halten:
– dass alle Schüler… gerade… und in Reihen hintereinander sitzen…
– dass jedes Kind seine Hände geschlossen auf die Schultafel legt…
– dass die Füße parallel nebeneinander auf den Boden gestellt werden…
– dass alle breiten Auseinandersetzungen und Reden wegfallen, – … hier muss ein Wink des Auges … oder der einzige … Ausruf: ‚Klasse – Achtung!’ genügen, um die gesamte Schulordnung herzustellen.“

Wenn man dieses Zitat liest, weiß man erst, wie hart und steinig der Weg für all diejenigen gewesen sein muss, die sich für eine Schülermitbestimmung an unseren Schulen eingesetzt haben.
Anfang 20. Jahrhundert
1945 - 1953
Nach dem Krieg
Erste Versuche von Schülerbeteiligung und -vertretung finden statt.

1945 Erster Versuch zur Beteiligung der Schüler:innen an der Mitgestaltung des Schullebens im Rahmen des Wiederaufbaus. Die Re-Education Pläne der Amerikaner sahen eine stärkere Demokratisierung der Gesellschaft vor, um den Nationalsozialismus zu überwinden. Dazu gehörte auch eine Schülervertretung

1952 Erste Zusammenkunft von Schülervertreterinnen und Schülervertretern aller deutschen Bundesländer in Bad Schwalbach (Hessen).

1953 Zusammenkunft von Schülervertretern in Nürnberg auf Anregung und Kosten der Amerikaner.
1945 - 1953
20.01.1953
Erster SMV-Erlass
Das Kultusministerium erlässt erstmals Regelungen zum Landesschulbeirat, den Elternbeiräten sowie zu Schülervertretungen.

„Die Erziehung der Jugendlichen zu wertvollen Staatsbürgern erfordert, dass sie frühzeitig lernen, sich als veranwortungsbewußte Glieder einer Gemeinschaft zu fühlen.

Aus dieser Erwägung heraus ist es gewünscht, daß die Schüler am Leben der Schule und an der Durchführung der Schulordnung selbst tätig mitwirken und daß sie insbesondere für die gesittete Haltung ihrer Mitschüler und für eine zielbewußte und gute Arbeitsleistung mitsorgen.

1. Für die Schülervertretungen gibt es an ihrer Schule zahlreiche Möglichkeiten:

Sorge für eine gute Schul- und Klassengemeinschaft, Ausschaltung von Unredlichkeiten und Unwahrheiten, Sauberkeit im Schulgebäude, geregelter Ablauf der Schulordnung, Ausschmückung der Klassenräume, Pflege der Einrichtungsgegenstände und der Lehr- und Lernmittel Entlastung des Klassenlehrer von kleinen Verwaltungsaufgaben, wie Einsammeln von Geldbeträgen, Besuche bei kranken Kameraden, Mitwirken bei Veranstaltungen der Schule, bei der Vorbereitung von Wanderungen, Herbergsaufenthalten und Sportkämpfen innerhalb der Schule und mit andern Schulen und Organisationen, Verwaltung der Schülerbüchereien, Herausgabe von Schülerzeitschriften u. a.

2. Die Schülervertretung ist die dazu berufene Stelle, der Schulleitung Wünsche und Anregungen der Schüler vorzutragen. Sie wird tunlichst vorher mit dem Vertrauenslehrer Rücksprache nehmen.

3. Die Schulleiter haben dafür zu sorgen, daß die Schülervertretungen am Anfang jedes Schuljahres ordnungsgemäß gewählt wird.

Zu diesem Zweck wählt jede Klasse vom 5. Schuljahr an einen Vertrauensschüler nebst Stellvertreter. Beide bedürfen der Bestätigung durch den Klassenlehrer.

Die Vertrauensschüler der Klassen bilden die Schülervertretung der Schule. Diese wählt sich einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Beide bedürfen der Bestätigung durch den Schulleiter. Letzterer kann im Laufe des Jahres den Rücktritt von Mitgliedern der Schülervertretung verlangen, wenn diese sein Vertrauen nicht mehr besitzt.

4. Die Schülervertretung gibt sich selbst ihre Geschäftsordnung.

5. Zu Beginn des Schuljahres wird von der Schülervertretung dem Schulleiter ein Vertrauenslehrer vorgeschlagen. Der Vertrauenslehrer steht der Schülervertretung mit Rat und Tat zur Seite.

6. Schulleiter und Lehrer werden angewiesen, der Einrichtung von Schülervertretungen wohlwollende Förderung angedeihen zu lassen und den Schülern Gelegenheit zu geben, ihren guten Willen in freiwilliger Mitarbeit zum Wohle der Schule einzusetzen. Die Lehrer haben darauf zu achten, daß die schulischen Leistungen der in der Schülervertretung unmittelbar Beteiligten nicht durch zu große Mehrbelastung beeinträchtigt werden.

7. Wo bereits Schülervertretungen bestehen, haben sie sich im Rahmen dieser Bestimmungen zu halten.

Dr. Schenkel“

Quelle: K.u.U. 1953, Seite 82 f.

20.01.1953
1953-1962
Gemeinschaftskunde wird verpflichtend
Das Fach „Gemeinschaftskunde“ wird im November 1953 in der Landesverfassung für alle Schulen als verbindliches Lehrfach eingeführt.

Überregionale Institutionen entstehen wie z.B. „Junge Presse“, „Politischer Arbeitskreis Oberschulen“ (PAO) oder „Freundeskreis SMV“. Die Zeitschrift „Wir machen mit“ (erschien erstmals 1953) wird bundesweit bekannt.

Bis heute ist Gemeinschaftskunde neben Religion das einzige Unterrichtsfach, das in der Baden-Württembergischen Verfassung verankert ist.
1953-1962
1955-1960
Phase der Stagnation
Überbewertung formaler Arbeit (Satzungsentwürfe, Geschäftsordnungen) und Auseinandersetzungen über die Bedeutung bildungstheoretischer Arbeiten im SMV-Bereich.

In den meisten Bundesländern wird die SMV durch Erlasse und Richtlinien erneut verankert.
1955-1960
1966 - 1967
Formierung und Organisation
APO (Außerparlamentarische Opposition), SDS (Sozialistischer Deutscher Studentenbund) und radikale Schülergruppen beginnen sich zu formieren. Ein gängiger Spruch unter Schülern und Studenten war: „Unter den Talaren der Mief von 1000 Jahren.“ Talare sind die Gewänder der Gelehrten (heute noch zu sehen bei Richter:innen oder Pfarrer:innen).

Bundestagung des Arbeitskreises SMV. Provozierende Thesen zur SMV von Prof. Carl Ludwig Furck (1923-2011), er schrieb u.a. „Das pädägogische Problem der Leistung in der Schule“ (1961) und „Das unzeitgemäße Gymnasium“ (1965).

Beginn der Agitationen des SDS, Aufbau der radikalen Schülerorganisation „AUSS“ (Aktionszentrum Unabhängiger und Sozialistischer Schüler). Im Juni 1967 findet der Frankfurter Kongress des AUSS statt. Kampfansage gegen die SMV im Referat von Hans-Jürgen Haug
1966 - 1967
18.06.1967
„Kann die SMV unsere Interessen vertreten?“
Im Sommer kommt es zu Unruhen in Berlin wegen des Schah-Besuchs und des Todes des Studenten Benno Ohnesorg. Die organisierten Verbindungslehrer Nordrhein-Westfalens postulieren das „Konfliktmodell“ auf ihrer Wochenendtagung am 01.11.1967 in Calw: „Konflikt und Konsensus in unserer Demokratie“.
18.06.1967
10.09.1968
Entwurf zu SMV-Richtlinien
Aufgrund der Ergebnisse und Resolutionen der SMV-Tagungen stellt das Kultusministerium (KM) den ersten Entwurf zu SMV-Richtlinien zur Diskussion. 1968 Im Herbst rufen radikale Schüler zum Schulstreik auf, bemalen Wände der Schulen mit Kampfparolen, bedrohen Schulleiter und Lehrer und tragen Diskussionen über außenpolitische Ereignisse in die Schulen. Die Schüler fordern ein politisches Mandat. Es herrscht eine permanente Verunsicherung der Gesellschaft.
10.09.1968
08.12.1968
Versammlung für mehr Autorität
Eine Initiative von Schülervertretern der Gymnasien Südbadens veranstaltet auf dem Herzogenhorn mit „Bürger im Staat“ (Vorgängerorganisation der Landeszentrale für politische Bildung) die Tagung „Autorität in der Schule“.
08.12.1968
10.07.1969
Mehr Demokratie an Schulen!
Das KM verfügt die Freistellung eines Gymnasiallehrers zur Feststellung der Vorstellungen über „mehr Demokratie an der Schule“, wie sie sich aus den Eingaben zum ersten Richtlinienentwurf zur SMV ergeben haben.
10.07.1969
1970
2. Entwurf der SMV-Richtlinien
Am 30. März 1970 wird der zweite Entwurf der SMV-Richtlinien des KM fertiggestellt. Mehrheitsforderungen wurden hierin berücksichtigt.

Im April 1970 finden in verschiedenen Landesteilen Schülerstreiks statt.
Im Mai und Juni desselben Jahres finden vom Kultusminsterium veranstaltete Hearings mit Gymnasialschüler:innen statt.
Zur Vorbereitung des Abschlussherings treffen sich Schülersprecher:innen am 13. und 14. Juni 1970. Das Abschlusshearing findet am 15. Juni 1970 im Kultusministerium in Stuttgart statt.

23.07.1970 Das KM verfügt durch Erlass die Einrichtung von Beratungsstellen für die SMV und veranlasst die Ernennung von SMV-Beauftragten an den Oberschulämtern.

25.08.1970 Das KM erlässt die „Vorläufigen Richtlinien zur SMV“ (K.u.U. Sondernummer 4/1970 vom 25.08.1970)

1970
22.10.1973
Evaluation
Das Kultusministerium befragt die Schulen zur Umsetzung der SMV-Richtlinien.
22.10.1973
1974
Bildung und Austausch
Bildung regionaler SMV-Bezirke und Durchführung regionaler SMV-Tagungen auf Stadt- bzw. Landkreisebene zwecks Verbesserung der SMV-Arbeit und Sicherstellung der Kontinuität. Jährliche Tagungen des Ministerium für Kultus und Sport (MKS) mit den SMV-Beauftragten und SMVReferenten der Oberschulämter mit Jahresberichten und Erfahrungsaustausch.
1974
08.06.1976
Verordnung zur SMV
Das Kultusministerium erlässt die "Verordnung des Kultusministeriums über Einrichtung und Aufgaben der Schülermitverantwortung (SMV-Verordnung)" und die Schülerzeitschriftenverordnung.

Damit bekommen nun sowohl Schülerzeitschriften als auch die SMV einen verlässlichen und stabilen Rahmen.
08.06.1976
1983
Neues Schulgesetz
Inkrafttreten eines neuen Schulgesetzes mit den Paragraphen zur SMV (§§62-70) sowie zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (§90). In diesem Zusammenhang entstehen schwierige Tagungen für die SMV-Beauftragten und diskussionsüberladene SMV-Fortbildungsveranstaltungen in den Staatlichen Akademien. Vieldiskutiert wird der in §90 mögliche Schulausschluss.
1983
1986
Schülerzeitschriften
Seminare für Redakteure und Mitarbeiter von Schülerzeitschriften zeigen Erfolge, besonders an Vollzeitschulen. Die Anzahl der eingesandten Schülerzeitschriften für den Wettbewerb des Landes Baden-Württemberg ist gestiegen, die Inhalte sind besser geworden. Auf der Jahrestagung des MKS für SMV-Referenten und SMV-Beauftragte der Oberschulämter wurde eine vorgesehene Neuregelung mit Vereinfachungen empfohlen; die Realisierung erfolgte im darauffolgenden Schuljahr. Information über SMV in Österreich. Die Herausgabe eines SMV-Handbuchs wird gefordert.
1986
1988-1994
Forderung einer Landesschülervertretung
Schon anfang der 1980er Jahre wird eine Landesschülervertretung vom damaligen Kultusminister Mayer-Vorfelder abgelehnt.
1988 intensiviert sich dann die Arbeit der Schülervertreter:innen im Landesschulbeirat. Auf Einladung des Arbeitskreises für SMV und Schülerzeitschriften treffen sie sich nun alle 2 Monate an der Staatlichen Akademie Donaueschingen.
1990 Die Zahl der Schülervertreter im LSB wird von 8 auf 16 erhöht. Obwohl eine Landesschülervertretung nach wie vor abgelehnt wird, verstärkt sich doch wenigstens in diesem Bereich die Mitbestimmung der Schüler:innen.
1993 wird erstmal ein Schüler stellvertretender Vorsitzender des Landesschulbeirats.
Am 9. Mai 1994 wird dann schließlich mit ministerialem Segen der erste Landesschülerbeirat - wie die Landesschülervertretung in Baden-Württemberg heißt - konstituiert. Die Sitzung findet im Neuen Schloss in Stuttgart statt.
Im Zuge der Gründung einer Landesschülervertretung wird die Anzahl der Schüler:innen im Landesschulbeirat wirder auf 8 reduziert.
1988-1994
seit 1994
Arbeit des Landesschülerbeirats und Partner:innen
2007 Der Landesschülerbeirat (LSBR) und der Schülernachrichtendienst (SND) geben das SMV-Handbuch für Baden-Württemberg heraus.
2013 Die Drittelparität der Schulkonferenz wird eingeführt.
2014 Vertreter:innen der Privatschulen bekommen 2 Sitze im LSBR.
2016 Erhöhung der Mitgliederzahl des LSBR um die Vertreter:innen der Gemeinschaftschulen.
2019 Die SMV-Verordnung wird angepasst: Die Arbeit der Schülervertreter wird im Zeugnis ohne Wertung vermerkt, wenn der/die Schüler:in nicht dagegen widerspricht. (SMV-Verordnung, §1 Abs. 5).
seit 1994

Quellen: