Kann ich Schülervertreter:innen abwählen?

Kann ich Schülervertreter:innen abwählen?

Ja. Alle die gewählt werden können, können auch abgewählt werden.

Weitere Informationen:

Wissen A-Z:

Quelle:

§ 5 Wahlverfahren, Abwahl (SMV)

[...]

(3) Ein Schülervertreter kann aus seinem Amt vor Ablauf seiner Amtszeit nur dadurch abberufen werden, daß von der Mehrheit der Wahlberechtigten ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtszeit gewählt wird. Die wahlberechtigten Schüler müssen zur Wahl eines Nachfolgers eingeladen werden, wenn ein Drittel der Wahlberechtigten schriftlich darum nachsucht. Für die Einladung gilt § 4 Abs. 2 entsprechend mit der Maßgabe, daß der betreffende Amtsinhaber als verhindert gilt.