Wahlen

Wenn nicht die „richtigen“ Leute im Schülerrat sitzen, läuft in der SMV nicht viel. Die Klassensprecher:innen und deren Stellvertreter:innen sind die eigentlichen Gestalter:innen der SMV-Arbeit. Sie haben den Auftrag ihrer jeweiligen Klasse, die Interessen ihrer Mitschüler:innen zu vertreten und sich für sie einzusetzen. Deshalb ist es wichtig, dass viele motivierte Schülervertreter:innen gewählt werden und dass bei der Wahl die Qualitäten der Kandidat:innen im Vordergrund stehen. Darüber hinaus sind die Schülersprecher:innen von großer Bedeutung. Ob die SMV-Arbeit funktioniert, hängt ganz wesentlich von deren Engagement und von einer guten Zusammenarbeit mit dem Schülerrat ab.

Schülervertreter:innen zu wählen bedeutet aber nicht, einfach nur die Ämter in der SMV zu besetzen. Mit der Wahl erfolgt vor allem auch eine Legitimation: die Schülervertreter:innen können im Namen ihrer Wähler:innen sprechen und sich mit der nötigen Berechtigung für sie einsetzen. Außerdem haben die Wahlen die Aufgabe, Demokratie zu vermitteln und demokratische Regeln zu verankern. Demokratie und Mitbestimmung sind nämlich mehr als nur ein Lernfeld, denn sie bieten auch die Möglichkeit, das eigene Umfeld mitzugestalten und Verantwortung zu übernehmen.

Wie für alle Wahlen gelten auch für die Wahlen an den Schulen gewisse Vorschriften, die gewährleisten sollen, dass die Wahlen ordentlich und demokratisch durchgeführt werden. Dazu gehört, dass die Wahlen geheim durchzuführen sind. Die Wahlen sind auch allgemein, das heißt: alle Schüler:innen dürfen an ihnen teilnehmen. Jede:r besitzt gleich viele Stimmen. Außerdem müssen alle selbst wählen: die Wahl ist unmittelbar. Niemand darf also für eine:n Andere:n den Stimmzettel ausfüllen. Natürlich muss nicht jeder wählen, die Wahl ist nämlich auch frei. Es können außerdem auch leere oder ungültige Stimmzettel abgegeben werden.

Das Wahlverfahren ist in der SMV-Verordnung in den Paragrafen 4 bis 6 geregelt. Diese Regelungen müssen beachtet werden und können an Schulen nicht einfach anders gehandhabt werden, auch nicht durch eine SMV-Satzung. Die SMV-Satzung kann jedoch ergänzende Wahlordnungsvorschriften an der Schule einführen.

Die SMV-Satzung kann unter anderem regeln:

  • Form und Frist der Einladung zu den Wahlen
  • Art und Weise der Kandidatenaufstellung
  • Näheres zur Leitung der Wahl
  • Wahl der Tages- und Jahrgangsstufensprecher
  • Wahlverfahren bei der Wahl des Schülersprechers und eines seiner Stellvertreter
  • Wahl der Schülervertreter:innen in die Schulkonferenz
  • erforderliche Mehrheiten in den jeweiligen Wahlgängen
  • Vorgehensweise bei der Abwahl
  • Feststellung und Annahme der Wahl
  • Führung eines Wahlprotokolls