Vertretungsrecht

Vertretungsrecht

Der/die Klassensprecher:in vertritt die Interessen der Schüler:innen der Klasse (vgl.§ 6. Abs. 2 SchG). Dabei hat er/sie ein schulbezogenes und kein politisches Mandat (vgl. § 63 Abs. 3 SchG). Das heißt, dass er/sie bei schulischen Angelegenheiten bspw. gegenüber dem/der Klassenlehrer:in im Namen der gesamten Klasse sprechen kann, nicht jedoch bei allgemeinpolitischen Fragen gegenüber der Öffentlichkeit. Auch im Schülerrat vertritt der/die Klassensprecher:in die Klasse und bringt die Anregungen und Wünsche der Mitschüler:innen ein. Beim der Klassenlehrkraft kann er/sie gemäß § 8 Abs. 3 SMV-VO eine Verfügungsstunde beantragen, wenn die Klasse eine Besprechung über schulische und unterrichtliche Fragen wünscht. Darüber hinaus kann der/die Klassensprecher:in bei Meinungsverschiedenheiten oder bei einem Streit mit eine:r Lehrer:in aktiv werden. Er/sie sollte dann versuchen zu vermitteln, das Gespräch mit dem/der betroffenen Lehrer:in suchen, gegebenenfalls weitere Personen als Vermittler:in hinzuziehen und sich um eine Lösung des Problems bemühen. Der/die Klassensprecher:in hat außerdem die Aufgabe, die Klasse über die Arbeit der SMV zu informieren.

Der Schülerrat, in dem die gewählten Schülervertreter:innen aller Klassen zusammenkommen, vertritt die Interessen der gesamten Schülerschaft einer Schule. Dort beraten sich der/die Schülersprecher:in, die Klassensprecher:innen und ihre Stellvertreter:innen (an beruflichen Schulen gehören die stellvertretenden Klassensprecher:innen allerdings nicht dem Schülerrat an). Sie fassen gemeinsame Beschlüsse, die die Interessen der Schüler:innen wiedergeben. Dabei behandeln sie alle Angelegenheiten, die für die gesamte Schule von Bedeutung sind und die in den Aufgabenbereich der SMV fallen (vgl.§ 66 Abs. 2 SchG).

Der/die Schülersprecher:in vertritt als Vorsitzende:r des Schülerrats die Interessen der Schüler:innen der Schule und kann in ihrem Namen beispielsweise gegenüber der Schulleitung auftreten (vgl.§ 67 Abs. 2 SchG). Er/sie ist der erste Ansprechpartner für die Lehrer:innen, der Schulleitung und die Elternvertreter:innen, wenn es um Angelegenheiten der SMV geht.