Vermittlungsrecht

Vermittlungsrecht

Alle Schülervertreter:innen können neben der Interessensvertretung im Rahmen ihres Amtes auch einzelne Schüler:innen vertreten. Wenn ein Schüler:in es wünscht, kann ihm/ihr ein:e Schülervertreter:in beistehen und ihn/sie bei der Wahrnehmung der Rechte gegenüber der Schule beraten. Zum Beispiel kann eine Schülervertreter:in eingeschaltet werden, wenn eine Anhörung vor einer anstehenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme stattfindet.

Sollten sich Mitschüler:innen von Lehrer:innen ungerecht behandelt fühlen, im Schulalltag Probleme mit anderen Schüler:innen bekommen oder generell ein offenes Ohr suchen, könnt ihr als Vermittler:innen zwischen den Konfliktparteien einspringen und ein gemeinsames klärendes Gespräch anbieten.