Schulparlament

Schulparlament

Auch zusätzlich zu dem rechtlich vor gegebenen Rahmen, in dem die Mitbestimmung an der Schule stattfindet, können Strukturen geschaffen werden, über die Schüler:innen an der Gestaltung des Schullebens beteiligt werden können. Ein besonders innovativer Ansatz ist das Konzept eines Schulparlaments, in dem alle an der Schule beteiligten Gruppen gleichberechtigt vertreten sind. Allerdings sieht das Schulgesetz das Schulparlament institutionell nicht vor.

Ein solches Schulparlament wurde beispielsweise an der Integrierten Gesamtschule Ernst Bloch in Ludwigshafen eingerichtet.

Nach der zweijährigen „Probezeit“ wurde das Schulparlament sogar als feste Institution eingerichtet, da die Schule überaus positive Erfahrungen gemacht hat mit dem Schulparlament. Dort konnten die demokratischen Prozesse an der Schule gestärkt und das Zusammenwirken von Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen nachhaltig gefordert werden.

Das Schulparlament setzt sich dort folgendermaßen zusammen:

  • 9 Schüler:innen, jeweils eine:r aus dem 5. bis 13. Jahrgang
  • 9 Eltern aus dem Elternbeirat
  • 9 Lehrkräfte
  • die Vertreter:innen der Eltern, Lehrer:innen und Schüler:innen aus der Schulkonferenz

 

Insgesamt haben also 43 Mitglieder mit Sitz und Stimme im Schulparlament. Die Anzahl der Abgeordneten ist bewusst gewählt, denn jede Gruppe soll sich gleichberechtigt einbringen können und die gleichen Chancen haben. Vor allem erfahren die Schüler:innen dadurch eine Aufwertung ihrer Position. Nun ist auch ihre individuelle Meinung gefragt und ihre Stimme wird gleich gewichtet wie die der Eltern und Lehrer. Die Schulleitung hat beratende Funktion

 

Fahrplan zur Einrichtung eines Schulparlaments:

  • der Impuls zur Gründung eines Schulparlaments kann von irgendeiner Gruppierung oder einer Einzelperson der Schule ausgehen
  • Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen müssen von der „Impulsgruppe“ (oder der Einzelperson) angesprochen werden
  • die Schulleitung muss ihre Unterstützung signalisieren
  • der Startschuss kann auf einem „Pädagogischen Tag“ gegeben werden, wo inhaltliche und formale Aspekte geklärt werden können; alle Gruppierungen müssen bei diesser Veranstaltung vertreten sein
  • eine Rückmeldung der Ergebnisse in die formellen Gremien der Schule ist von großer Bedeutung
  • danach und möglichst in zeitlicher Nähe sollte sich die Schulkonferenz mit diesem Thema befassen und über einen Antrag abstimmen, der die Gründung eines Schulparlaments vorschlägt
  • der Antrag müsste mit einer klaren Mehrheit durch die Schulkonferenz verabschiedet werden
  • die Wahlen zum paritätisch besetzten Schulparlament sollten dann in einem festgelegten Zeitraum parallel in den drei Gruppen der Schulgemeinschaft durchgeführt werden

 

Das Wahlverfahren kann jede Schule individuell gestalten. Von Seiten der Schüler:innen kann beispielsweise von jeder Klassenstufe ein:e Vertreter:in gewählt werden; bei den Eltern bietet sich dagegen an, dass die Vertreter:innen durch den Elternbeirat gewählt werden. Die Wahlen sollten allerdings nach demokratischen Grundsätzen verlaufen – sie sollten also gleich, allgemein, geheim und direkt sein. Alle Informationen laufen bei einer Wahl-Koordination zusammen, die auch den Terminplan vorgibt, wann das neu gewählte Parlament zu seiner ersten konstituierenden Sitzung zusammentreffen wird. Dort kann auch eine Satzung für das neue Parlament verabschiedet werden, die im Vorfeld von einer Arbeitsgruppe aus Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen vorbereitet wurde. Damit sind dann alle Voraussetzungen für die erfolgreiche Arbeit des Schulparlaments gegeben.

Ein mögliches Reglement für das Schulparlament:

  • Das Schulparlament setzt sich zusammen aus jeweils 9 Vertreter:innen der Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen sowie ihrer Vertreter:innen in der Schulkonferenz.
  • Die Schülervertreter:innen werden jeweils von den Stufen gewählt, die Wahl organisiert der Schülerrat.
  • Die Elternvertreter:innen werden aus der Mitte des Elternbeirats gewählt.
  • Die Lehrervertreter:innen werden von der Gesamtlehrerkonferenz gewählt.
  • Alle Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen wählen für die Dauer eines Schuljahres das Präsidiums des Schulparlaments.
  • Das Präsidium besteht aus dem/der Präsident:in sowie drei Viezen.
  • Die Aufgaben des Präsidiums werden in einem Pflichtenheft aufgeführt, das jährlich überarbeitet wird.
  • Anträge können dem Präsidium durch die Klassenschülerversammlungen, den Schülerrat, die Lehrerkonferenzen oder durch die Elternvertretungen gestellt werden.
  • Die Plenumssitzungen finden mindestens viermal im Schuljahr statt.
  • Das Plenum bearbeitet Anträge und stimmt darüber ab oder entscheidet sich für eine Anhörung in den Klassen.
  • In den Klassen werden in einer geeigneten Form die Tagesordnungspunkte der Plenumssitzungen besprochen, Anhörungen durchgeführt und die Meinungsbildung gefördert. Die Schülervertreter:innen sollen die Ergebnisse in die Beratungen des Schulparlaments einbringen.
  • Von jeder Parlamentssitzung wird ein Protokoll geführt, welches allen am Schulleben Beteiligten zugänglich gemacht wird.
  • Hat das Schulparlament mit einer einfachen Mehrheit einem Antrag zugestimmt, so wird dieser der Schulkonferenz vorgelegt. Die Schulkonferenz stimmt nach Anhörung und Diskussion über den Antrag ab. Das Resultat der Abstimmung wird dem Schulparlament bekannt gegeben. Rückkommensanträge sind möglich.