MdB – Mitglied des Bundestags

MdB – Mitglied des Bundestags

Wer Abgeornete:r im Deutschen Bundestag ist, darf den Namenszusatz “MdB” tragen. Das heißt, dass diese Person Mitglied des Deutschen Bundestages, also gewählte:r Abgeordnete:r ist.