Informationsrecht

Informationsrecht

Die Schulleitung unterrichtet den Schülerrat über Angelegenheiten, die für die Schülermitverantwortung von allgemeiner Bedeutung sind (vgl.§ 66 Abs. 2 SchG). Dazu gehören zum Bespiel neue Regelungen der Schule oder Erlasse der Schulaufsichtsbehörde.

Dazu sollen regelmäßige Treffen stattfinden, an denen die Schulleitung, die Verbindungslehrer:innen und die Schülersprecher:innen teilnehmen (vgl. § 67 Abs. 3 SchG). Diese Treffen dienen auch dem gegenseitigen Erfahrungs- und Informationsaustausch.