Freistellung

Freistellung

Die Schule unterstützt die Schülermitverantwortung auch dadurch, dass sie ihren Organen die Teilnahme an Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen der SMV ermöglicht. Dazu gehören auch Einführungen durch den Verbindungslehrer an der Schule, Veranstaltungen im Rahmen der Regional- oder Bezirksarbeitsgemeinschaft oder Fortbildungsangebote außerschulischer Einrichtungen.

Die Sitzungen des Schülerrats sollten möglichst außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Ist das nicht möglich, werden die Klassensprecher und ihre Stellvertreter für die Sitzung des Schülerrats vom Unterricht befreit.

In Einzelfällen kann die Schule Vertreter der SMV zur Vorbereitung von SMV-Veranstaltungen vom Unterricht befreien, z. B. für „SMV-Hütten“.

Die Sitzungen des Schülerrats finden überwiegend während der Unterrichtszeit statt und nicht während der im Stundenplan dafür freigehaltenen Stunden (ohnehin werden diese nur von wenigen Schulen eingeplant). Die Klassensprecher und ihre Stellvertreter sind deshalb darauf angewiesen, dass sie für die Schülerratssitzung vom Unterricht befreit werden. Normalerweise ist das auch kein Problem. Versäumen die betroffenen Schüler durch die Sitzung jedoch wichtige Klausuren oder andere unaufschiebbare Tätigkeiten, müssen sie damit rechnen, dass ihnen keine Unterrichtsbefreiung erteilt wird. Die Modalitäten einer Befreiung von Klassensprechern und ihren Stellvertretern für die Schülerratssitzungen können als „allgemeine Angelegenheit der Schülermitverantwortung“ von der Schulkonferenz beraten und beschlossen werden.

Den gewählten Schülervertretern der beruflichen Schulen sollte vom Ausbildungsbetrieb ebenfalls die Möglichkeit eingeräumt werden an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.