Flugblatt / Flyer

Flugblatt / Flyer

Das Flugblatt ist für die SMV-Arbeit sehr praktisch, da man dadurch schnell und zielgerecht Informationen weitergeben kann. Wenn beispielsweise kurzfristig eine SMV-Sitzung einberufen wird oder wenn ihr noch mal kurz vor einer Veranstaltung die Werbetrommel rühren möchtet, könnt ihr auf diese Weise viele Schüler:innen unkompliziert erreichen.

Die Gestaltung eines Flugblatts oder Flyers ist der eines Plakats sehr ähnlich. Auch dabei gilt: So viel wie nötig und so wenig wie möglich! Lieber Bilder, Diagramme oder Comics verwenden, das wirkt ansprechend und lockert das Erscheinungsbild auf. Beachtet aber: Flyer sind eigentlich Druckwerke im Sinne des Presserechts und sollten daher ein Impressum aufweisen. Deshalb muss deutlich gekennzeichnet sein, wer das Papier verfasst hat beziehungsweise wer dafür verantwortlich ist. Die Schulleitung muss außerdem das Verteilen auf dem Schulgelände genehmigen. Eure Flyer solltet ihr nicht nur irgendwo im Schulgebäude auslegen, dann ist mindestens die Hälfte umsonst gedruckt. Sinnvoll ist es, die Flyer direkt euren Mitschüler:innen in die Hand zu drücken, beispielsweise vor Schulbeginn oder in der großen Pause. Das hat den Vorteil, dass ihr gezielt auf bestimmte Mitschüler:innen zugehen könnt, außerdem könnt ihr die nicht benötigten Flyer wieder an euch nehmen.

Wenn die SMV, aus welchen Gründen auch immer, Schriften und Flugblätter auf dem Schulgelände verteilen will, benötigt sie die Genehmigung der Schulleitung. Das Verteilen von Einladungen für SMV-Veranstaltungen dürfte dabei unproblematisch sein, allerdings wird die Verbreitung von Schriften und Flugblättern, die nichts mit der SMV-Arbeit zu tun haben, voraussichtlich nicht gestattet werden.

Die Schulleitung muss eine Ablehnung begründen. In der Regel reicht eine mündliche Begründung.

[Fundstelle: § 15 SMVV]