Schülerdisco

Schülerdisco

An vielen Schulen veranstaltet die SMV mehrmals im Jahr eine Schülerdisco, die bei den Schülern natürlich sehr beliebt ist. Gegen eine gelegentliche Tanzveranstaltung ist auch nichts einzuwenden, problematisch wird es nur, wenn sie häufiger veranstaltet werden soll als es der Schulleitung vertretbar erscheint. Schülersprecher, Verbindungslehrer und Schulleiter sollten sich hier auf einen gemeinsamen Nenner einigen, der auch die berechtigten Belange der Schule berücksichtigt. Jede Tanzveranstaltung ist für die Schule letztlich mit organisatorischen Fragen und finanziellem Aufwand verbunden.

Alle Veranstaltungen der SMV, also auch Tanzveranstaltungen, die als Schulveranstaltungen stattfinden sollen, sind rechtzeitig vorher dem Schulleiter anzuzeigen. Dieser hat bei Veranstaltungen innerhalb des Schulgeländes, die nach Art, Ausmaß oder Zeitpunkt den üblichen Schulbetrieb erheblich überschreiten, den Schulträger zu hören.

Es hat sich auch sehr bewährt, die örtlichen Polizeidienststellen zu informieren. Dort sind auf Jugendveranstaltungen spezialisierte Beamte, die wertvolle Tipps zur Durchführung der Schülerveranstaltung geben können.

[Fundstelle: § 7 SMVV]