Blockunterricht

Blockunterricht

Unter dem Blockunterricht versteht man den zusammengefassten Teilzeitunterricht. Anstatt jede Woche ein bis eineinhalb Tage zur Schule zu gehen, besuchen Blockchüler:innen zum Beispiel 6 Wochen hintereinander den Unterricht (erster Block) und kehren danach in ihre Ausbildungsbetriebe zurück. Danach erscheinen sie erst wieder im 2.            Schulhalbjahr für weitere 6 Wochen (zweiter Block). Üblich sind auch drei Blöcke mit je 4 Unterrichtswochen. Diese Regelungen finden sich im Organisationserlass des Kultusministeriums zu Beginn eines jeden Schuljahres wieder. Die Wahl des/der Klassensprecher:in und einer Stellvertretung sollte bei Teilzeitklassen im Blockunterricht bis zum Ablauf der zweiten Unterrichtswoche des ersten Unterrichtsblocks im Schuljahr stattfinden.

 

Schwierigkeiten, die sich aus dem Blockunterricht ergeben

Die Schüler:innen sind außerhalb ihrer Blockzeiten schwer erreichbar und sicherlich auch aufgrund ihrer besonderen Situation schwer zur SMV-Arbeit zu motivieren. Schüler:innen, deren erster Block nicht zu Beginn des Schuljahrs anfängt, können aus zeitlichen Gründen nicht an den ersten Schülerratssitzungen teilnehmen und sind damit von der Schülersprecherwahl ausgeschlossen.

Deshalb sollte die SMV sich überlegen, ob sie bestimmte Vorhaben, wie zum Beispiel die Wahlen, in die Blockzeiten legen kann. Dabei sollte beachtet werden, dass die einzelnen Berufsfelder meist unterschiedliche Blockzeiten haben. In jedem Fall sollten der SMV die Adressen der Schülervertreter:innen bekannt sein, damit wichtige Informationen während des ganzen Schuljahres allen Klassensprecher:innen möglichst regelmäßig zugeschickt werden können.

 

Möglichkeiten für eine verstärkte Einbindung der Blockschüler:innen

Die SMV kann zu Beginn der Blockzeiten mit einer Informationsveranstaltungen alle Klassensprecher:innen ansprechen und ihnen die aktuellen Informationen über die SMV-Arbeit mitteilen. In den Verfügungsstunden kann sich der SMV-Vorstand vorstellen und über seine Aufgaben informieren. So kann die Klasse den Kontakt zur SMV wieder aufnehmen und aktuelle Probleme besprechen. Am Ende der Blockzeiten sollten die privaten Adressen und die Adressen der Ausbildungsbetriebe ausgetauscht werden, damit man sich gegenseitig auch zwischen den Blockzeiten kontaktieren kann. Anschließend sollten die Schüler:innen gebeten werden, den Kontakt zur SMV und den anderen Mitschüler:innen zu halten.

Trotz der unregelmäßigen Zeiten müssen unbedingt Blocksprecher:innen gewählt werden:

  • da Schüler:innen des Blockunterrichts dadurch besser einbezogen werden;
  • da sie so die SMV-Arbeit während ihrer Blockzeit mittragen und aktiv beeinflussen können;
  • da ihr Verhältnis zur SMV dadurch enger wird und vielleicht auch über die Blockzeit hinaus bestehen bleibt.

Die SMV kann einen eigenen Ausschuss bilden, der sich aus den Blocksprecher:innen zusammensetzt. Seine Aufgaben sind es, die Interessen aller Blockschüler:innen zu bündeln und wahrzunehmen, sodass auch sie angemessen im Schülerrat vertreten sind. Die Wahl von Blocksprecher:innen und die Bildung von Ausschüssen kann in der SMV-Satzung geregelt werden.