Beschwerderecht

Beschwerderecht

Die Klassensprecher:innen und Schülersprecher:innen dürfen nicht nur Anregungen, Vorschläge und Wünsche gegenüber der Schulleitung und den Lehrer:innen vorbringen. Sie haben nämlich auch das Recht, sich zu beschweren. Die Beschwerden können allgemeiner Art sein oder direkt ihr Amt betreffen (vgl.§ 10 Abs. 1 SMVV).