Berufliche Schulen und SMV

Berufliche Schulen und SMV

SMV-Arbeit findet auch an den beruflichen Teilzeit- und Vollzeitschulen des Landes statt. Hier gelten weitgehend die gleichen Regelungen wie für die allgemein bildenden Schulen.

An Teilzeitschulen ist eine wirkungsvolle SMV-Arbeit aus zeitlichen Gründen besonders schwierig. Naturgemäß kann die Schülermitverantwortung hier nicht die gleiche Rolle spielen wie an Schulen mit Vollzeitunterricht. Persönliches Engagement von Schulleitung und Verbindungslehrern ist deshalb für die SMV-Arbeit an Teilzeitschulen besonders wichtig.

Sonderregelungen, die speziell für die beruflichen Schulen gelten, können der SMV-Verordnung entnommen werden.