Berufliche Schulen und SMV

Berufliche Schulen und SMV

SMV-Arbeit ist auch an beruflichen Teilzeit- und Vollzeitschulen im Land aktiv und folgt weitgehend den gleichen Regelungen wie an allgemeinbildenden Schulen. An Teilzeitschulen gestaltet sich die SMV-Arbeit aufgrund der zeitlichen Einschränkungen oft schwieriger, weshalb sie hier nicht die gleiche Bedeutung wie an Vollzeitschulen hat. Daher ist das persönliche Engagement von Schulleitung und Verbindungslehrern besonders wichtig. Detaillierte Sonderregelungen für berufliche Schulen sind in der SMV-Verordnung nachzulesen