Die SMV benötigt einen Platz für eigene Mitteilungen und Bekanntmachungen. Die Schule sollte ihr ein eigenes Schwarzes Brett zur Verfügung stellen, auf dem die SMV alle Informationen aushängen kann, die ihre eigene Arbeit betreffen, ohne hierfür die Genehmigung der Schulleitung einholen zu müssen. Dazu gehören Hinweise auf Veranstaltungen der SMV, Sitzungstermine und Protokolle von Sitzungen der SMV-Organe.
Der Aushang von Kino- und Theaterprogrammen oder von Hinweisen auf Vorträge muss der Schulleitung zur Genehmigung vorgelegt werden. Eine verweigerte Genehmigung muss die Schulleitung jedoch begründen. (Die Schulleitung hat das Recht, das Aushängen von politischer oder weltanschaulicher Werbung zu verbieten).
Alle Anschläge, die außerhalb des Schwarzen Bretts aufgehängt werden sollen, müssen der Schulleitung zur Genehmigung vorgelegt werden, unabhängig von der Art des Aushangs. Die Schulleitung entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Genehmigung. In der Regel handelt sie korrekt, wenn sie auf das Schwarze Brett als offizielle Aushangstelle verweist und Anschlägen außerhalb ablehnend gegenübersteht.
[Fundstelle: § 15 SMVV]