Die Arbeit der SMV wird dadurch bereichert, dass sich die Schüler mehrerer Schulen zu Arbeitskreisen zusammenschließen, um Erfahrungen auszutauschen und gemeinsame Veranstaltungen durchzuführen.
Wie viele Schulen sich zu einem Arbeitskreis zusammenschließen, bleibt den Schülern überlassen, hier gibt es keine rechtlichen Vorgaben.
Die gemeinsamen Veranstaltungen der Arbeitskreise können für alle Schüler der angeschlossenen Schulen durchgeführt werden – solange sie sich im Rahmen der SMV bewegen.
Die Veranstaltungen des Arbeitskreises können als Schulveranstaltungen durchgeführt werden, wenn sie mehrheitlich von den Schulleitern der beteiligten Schulen sowie gegebenenfalls von dem Schulleiter der Schule, auf deren Schulgelände sie stattfinden sollen, als solche ausdrücklich anerkannt worden sind.
Bei der Beratung des Arbeitskreises kommt den Verbindungslehrern der betroffenen Schulen eine wichtige Funktion zu.
[Fundstelle: § 69 Abs. 4 SchG / § 18 SMVV]