Aktives Wahlrecht

Aktives Wahlrecht

Aktives Wahlrecht bedeutet, dass man aktiv wählen kann. Also die eigene Stimme für die Wahl abgeben darf. Dies steht jedoch nicht zwangsweise im Wiederspruch zum passiven Wahlrecht. Man kann sich während man selber wählen geht (aktiv) sich auch aufstellen und somit wählen lassen (passiv).