Die Person, die den Kaufvertrag unterschrieben hat. Daher solltet ihr immer Rücksprache mit den Verbindungslehrer:innen halten, wenn es etwas mehr Geld ausgegeben werden soll. Außerdem wählt ihr eine:n Kassenwärt:in, der/die immer auch ein Auge auf die Kasse haben muss.
(1) Für die Verwaltung und Führung der Kasse wählt der Schülerrat für die Dauer eines Jahres einen Kassenverwalter.
(2) Die Mittel der SMV dürfen nur für deren Zwecke verwendet werden. Sie müssen nach den Grundsätzen einer geordneten Kassenführung verwaltet werden. Die Kassengeschäfte sind über ein Konto bei einem Geldinstitut abzuwickeln; die dafür geltenden Vorschriften sind zu beachten.
(3) Alle Beschlüsse der SMV mit finanziellen Auswirkungen bedürfen, soweit die Schülervertreter nicht voll geschäftsfähig sind, der Zustimmung des Verbindungslehrers. Er kann die Zustimmung nur verweigern, wenn der Beschluß gegen Abs. 2 Satz 1 verstößt oder wenn die finanzielle Deckung nicht gewährleistet ist.
(4) In jedem Schuljahr wird die Kasse des Schülerrats durch zwei Kassenprüfer geprüft, von denen mindestens einer der Erziehungsberechtigte eines Schülers der Schule sein muß. Sie werden vom Schülerrat im Einvernehmen mit dem Elternbeirat bestimmt. Soweit keine Einigung auf Kassenprüfer zustande kommt, die zur Übernahme der Aufgabe bereit sind, obliegt die Bestimmung dem Schulleiter. Die Kassenprüfer haben das Recht, jederzeit weitere Kassenprüfungen vorzunehmen. Sie berichten dem Schulleiter, dem Elternbeirat und dem Schülerrat über das Ergebnis der Kassenprüfung.