Kann ich verlangen, dass meine SMV-Tätigkeit im Zeugnis vermerkt wird?

Kann ich verlangen, dass meine SMV-Tätigkeit im Zeugnis vermerkt wird?

Das erfolgt bereits von Seiten der Schule. Nur wer keinen Eintrag will, muss das sagen. Das gilt für die gewählten Schülervertreter (Glossar) und für die Schüler, die sonst in der SMV aktiv waren. Die „sonst Aktiven“ können von der SMV vorgeschlagen werden.

Quelle:

§ 1 Grundsätze (SMVV)

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(5) Schüler dürfen wegen ihrer Tätigkeit in der SMV weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Das Amt als Schülervertreter nach § 3 Absatz 1 wird im Zeugnis ohne Wertung vermerkt, soweit nicht der Schüler in angemessener Zeit vor der Ausgabe des Zeugnisses hiergegen widerspricht; eine Bescheinigung über das Amt auf Antrag in anderer geeigneter Form ohne Wertung ist zulässig. Für die aktive Tätigkeit in der SMV, ohne Schülervertreter zu sein, gilt Satz 2 entsprechend; die Klassenkonferenz berücksichtigt bei ihrer Entscheidung die Vorschläge des Verbindungslehrers und der Schülervertreter.

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