Darf ich eine Instagramseite meiner Schule erstellen?

Darf ich eine Instagramseite meiner Schule erstellen?

Haftung: Lediglich der/die Betreiber:in der Instagram (oder jeglicher anderer Social-Media-)Seite haftet für den Betrieb und die Inhalte. Nicht automatisch die Schulleitung.

Betreiber:in: Betreiber:in kann nicht „die Schule“ sein. Es können nur so genannte natürliche Personen (Menschen) sein – also Schulleitungen / Verbindungslehrkraft / Schüler(sprecher):in.
In der Regel wollen Lehrkräfte keine Betreiber:in einer Insta-Seite sein. Daher empfiehlt es sich als Schülersprecher:in dem Thema anzunehmen. Siehe Name.
Achtung: Als Betreiber:in seid ihr für alle Inhalte verantwortlich. Ihr müsst auf das Recht am eigenen Bild, Urheberrecht, etc. achten!

Name: Sofern ihr nicht Vertreter:in der Schule (also Schulleitung) seid, dürft ihr den Namen der Schule nicht selbststehend nutzen (Bsp: Stadtteilgymnasium Stuttgart Süd). Es empfiehlt sich daher einen Zusatz zu nutzen (Bsp: Stadtteilgymnasium Stuttgart Süd – Schüler:innen). Somit ist eindeutig, dass es sich nicht um eine von der Schulleitung betriebenen Seite handelt, sondern lediglich einer Person, die dort zur Schule geht.

Sonstiges: Ihr dürft selbstverständlich auf offizielle Inhalte der Schule verweisen (Website, Adresse, Veranstaltungen, etc.). Seid aber sensibel, wenn es Veranstaltungen sind, die “komische Menschen” anziehen könnten.

Weitere Informationen: