Darf die Lehrkraft das Handy wegnehmen?

Darf die Lehrkraft das Handy wegnehmen?

Die Schule ist berechtigt, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Schulbetriebs erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Das heißt: Wird mit der Nutzung des Handys gegen die Schulordnung verstoßen, darf es eingezogen werden. Am Ende des Schultages muss es aber wiederausgehändigt werden. Genaueres regelt die Schulordnung – und auf die können die Schüler über die Schulkonferenz durchaus Einfluss nehmen.

Quelle:

§ 23 Rechtsstellung der Schule (SchG)

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(2) Die Schule ist im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes berechtigt, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Schulbetriebs und zur Erfüllung der ihr übertragenen unterrichtlichen und erzieherischen Aufgaben erforderlichen Maßnahmen zu treffen und örtliche Schulordnungen, allgemeine Anordnungen und Einzelanordnungen zu erlassen und von Schülerinnen und Schülern schulordnungswidrig mitgeführte oder verwendete Sachen einzuziehen. Inhalt und Umfang der Regelungen ergeben sich aus Zweck und Aufgabe der Schule.

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