Weisungsbefugnis

Weisungsbefugnis

Verbindungslehrer:innen besitzen keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Schülerrat oder einzelnen Schülervertreter:innen. Allerdings kann und sollen sie beraten, Überlegungen einbringen und dabei auch die Sichtweise der Lehrer:innen darlegen. Sie sind aber nicht die Interessensvertreter:innen der SMV, der Lehrerschaft oder der Schulleitung - deshalb sollten sie immer bemüht sein, eine gewisse Objektivität zu behalten. Der Erziehungs- und Bildungsauftrag verpflichtet sie aufgrund des Diensteids eine Loyalitätspflicht gegenüber dem Vorgesetzten, also der Schulleitung, zu halten.